UV-Schutz Sonnencreme altert schnell

Sonnenschutzprodukte sollte man großzügig auftragen.
Sonnenschutzprodukte sollte man großzügig auftragen.

Am Wochenende könnte es in der Pfalz und auch im übrigen Deutschland sommerlich warm werden. Wer Sonne tanken will, sollte das Eincremen gegen die UV-Strahlung nicht vergessen – und vorher das Alter der Creme prüfen.

Denn mit der angebrochenen Sonnencreme aus dem vergangenen Sommer reibt man sich im Zweifel besser nicht mehr ein. Das rät der Hautarzt Professor Eckhard Breitbart. Stattdessen kauft man sich im Supermarkt oder in der Drogerie besser eine neue Tube. Denn Sauerstoff führe zu Oxidation und dieser Vorgang führe dazu, dass sich die Inhaltsstoffe veränderten und damit die Schutzfunktion nicht mehr korrekt aufrechterhalten werde, sagt der Experte der Deutschen Krebshilfe und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). Dazu komme: „Stoffe, die dabei entstehen können, könnten durchaus krebserregend sein.“ Wenngleich der „richtige Nachweis“ dazu noch nicht erbracht worden sei.

Eine Studie französischer und amerikanischer Wissenschaftler, die im März 2021 veröffentlicht wurde, hat jüngst neue Belege für die These geliefert: Demnach haben sich bei Cremes mit dem UV-Schutzfilter Octocrylen im Laufe der Zeit Benzophenone gebildet, die als möglicherweise krebserregend gelten.

Angaben auf Tuben und Flaschen beachten

Wie lange man eine Sonnencreme nach dem Öffnen maximal nutzen sollte, steht auf der Tube oder der Dose: Das entsprechende Symbol ist eine geöffnete runde Dose, in der zum Beispiel die Angabe „12 M“ steht. Das bedeutet: zwölf Monate. Danach sollte man das Produkt entsorgen. Es empfiehlt sich, das Datum des Öffnens mit wasserfestem Filzstift auf die Verpackung zu schreiben.

Warum oft das Haltbarkeitsdatum fehlt

Sonnencremes haben darüber hinaus mitunter, aber nicht immer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Ist dieses überschritten, sollten sie ebenfalls nicht mehr benutzt werden, rät Breitbart – selbst dann, wenn sie noch ungeöffnet sind.

Eine konkrete MHD-Angabe findet sich auf den Tuben aber häufig nicht. Das liegt daran, dass Kosmetikprodukte in der Europäischen Union nur dann ein MHD haben müssen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar sind, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Hersteller Nivea schreibt etwa, dass Sonnenschutzprodukte bei kühler und trockener Lagerung ab dem Herstellungsdatum mindestens 30 Monate haltbar seien – das gelte für Sprays und Cremes gleichermaßen.

Der Hersteller rät: Man sollte die Creme entsorgen, wenn sie scharf oder ungewöhnlich riecht, sich die Konsistenz verändert hat, sich Öl oder Wasser abgesetzt haben oder der Inhalt verfärbt ist.

Beim Auftragen der Creme nicht geizen

Mit Blick auf die Auswahl der Creme rät Hautarzt Breitbart, auf parfüm- und duftstofffreie Produkte zu setzen und darauf zu achten, dass sie vor UVA- und UVB-Strahlen schützen. Bei der Anwendung des Schutzmittels sei Sparsamkeit unangebracht. Den versprochenen Lichtschutz leisteten die Produkte nur, wenn sie ausreichend dick auf die Haut aufgetragen werden. „Eine Faustregel ist: Für Heranwachsende braucht es allein im Gesicht einen gehäuften Teelöffel – für Erwachsene noch etwas mehr“, sagt der Mediziner.

Er weist außerdem darauf hin: Sonnenschutzcreme allein ist nicht das perfekte Mittel, um das Hautkrebsrisiko gering zu halten. Das seien sonnenschutzgerechte Kleidung und das Meiden der Sonne bei hoher UV-Belastung, zum Beispiel während der Mittagszeit.

Jeans als UV-Schutzschild

Mit Blick auf die Kleidung sei zu beachten, dass sie sehr unterschiedlichen UV-Schutz biete. Der Lichtschutzfaktor einer dunkelblauen Jeans liege demnach bei ungefähr 500, während ein dünnes weißes Baumwolle-T-Shirt nur auf 10 komme, erklärt der Dermatologe Sebastian Singer in der Zeitschrift „Apotheken Umschau“.

Wem genaue UV-Schutzwerte wichtig sind, kann auf UV-Schutzkleidung zurückgreifen. Deren textiler Lichtschutzfaktor reduziert sich dem Bericht zufolge aber durch häufiges Waschen. Und wer mit Kleidung baden geht, solle bedenken: Nasse Klamotten bieten im Vergleich einen geringeren Schutz.

Wolken nicht überschätzen

Eine trügerische Annahme sei, dass Wolken UV-Schutz überflüssig machen, erklärt die Deutsche Krebshilfe. Tatsächlich beeinflussten Wolken den Grad der UV-Strahlung auf unterschiedliche Art: Während Gewitterwolken sie stark abschwächten, könnten andere Wolkenarten und –kombinationen sie durch Streuungseffekte sogar verstärken. Im Allgemeinen mindern Wolken laut der Krebshilfe die UV-Strahlungsintensität nur um 10 bis 50 Prozent. Vor allem während der Mittagszeit böten sie keinen zuverlässigen Schutz. Gleiches gelte für gebräunte Haut: Abgesehen davon, dass es sich um eine Stressreaktion der Haut handle, entspreche sie nur einem Lichtschutzfaktor von etwa 4.

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