Coronavirus RHEINPFALZ Plus Artikel Soloselbstständige: Stütze statt Corona-Soforthilfe in Rheinland-Pfalz

Bude zu, kein Verdienst: So geht es derzeit vielen Schaustellern. Nicht wenige davon sind Soloselbstständige.
Bude zu, kein Verdienst: So geht es derzeit vielen Schaustellern. Nicht wenige davon sind Soloselbstständige.

Unter Soloselbstständigen in Rheinland-Pfalz breitet sich Unmut aus: Während das Nachbarland Baden-Württemberg die bis zu 9000 Euro Soforthilfen des Bundes offenbar großzügig verteilt, sollen sie Grundsicherung beantragen. Hängt Gerechtigkeit davon ab, in welchem Bundesland Menschen leben?

„Das ist einfach ungerecht“ , sagt Anke Kempf, Steuerberaterin aus Speyer. Sie vertritt auch Mandanten im Nachbarbundesland und erlebt, dass die Soforthilfen für Soloselbstständige in der Corona-Krise unterschiedlich gehandhabt werden. Bis zu 9000 Euro verspricht der Bund Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetrieben bis zu fünf Beschäftigten für insgesamt drei Monate. Bis zu 15.000 Euro sind es bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten. Das Geld soll schnell und unbürokratisch fließen, so lauteten die Versprechen aus Berlin.

Ein Schausteller-Ehepaar aus der Pfalz, das mit einem Schießstand und einem Imbiss über die Rummelplätze der Republik fährt, muss zu Hause bleiben. Messen wären ideale Hotspots für die weitere Virus-Ausbreitung. Das Paar, das zu Kempfs Mandanten gehört, wohnt im eigenen Haus und hat ein großes Grundstück, wo Stand und Wagen Platz haben. Es fallen weder Miete noch Leasing-Raten an. Die Stadt Speyer habe die Platzgelder für die ausfallende Frühjahrsmesse zurückerstattet.

Schausteller verdienen wegen Corona vorerst nichts

Es ist aber absehbar, dass das Schausteller-Ehepaar eine ganze Weile keine Einnahmen haben. wird, während der Lebensunterhalt weiter bestritten werden muss. Die Kosten für die Krankenversicherung und die private Altersvorsorge, zwei Posten, die bei Selbstständigen locker in den vierstelligen Bereich klettern können, stören sich ebenfalls nicht an Corona. Der Fall schreit geradezu nach einer Soforthilfe, aber so ist sie nicht gedacht. In Rheinland-Pfalz, wo die Investitions- und Strukturbank die Hilfen abwickelt, können nur Betriebskosten geltend gemacht werden.

Wenn das Geld nicht mehr für den Lebensunterhalt reicht, müssen die Menschen Grundsicherung beantragen. Stütze statt Soforthilfe. Auch wenn die Voraussetzungen für die Grundsicherung in der Corona-Krise gelockert wurden, ist das für viele unvorstellbar. Das gilt nach den Worten ihrer Steuerberaterin auch für das Schaustellerpaar.

In Baden-Württemberg gibt es auch bei Einnahmeausfällen Geld

Ein anderer Mandant Kempfs wohnt in Hockenheim. Er ist im Baugewerbe selbstständig, hat aber wegen der Krise reihenweise Aufträge in Privathaushalten verloren. Auch er hat kaum klassische Betriebskosten, muss aber ebenfalls Krankenversicherung zahlen, für das Alter vorsorgen – und von etwas leben. Er bekommt in Baden-Württemberg anders als das Schausteller-Ehepaar in der Pfalz Geld aus dem Topf für Soforthilfe. Im Antrag heißt es: „Die Angabe des entgangenen Gewinns reicht nicht aus.“ Es wird eine Begründung verlangt, warum die Situation zu einer wirtschaftlichen Notlage führt. In Baden-Württemberg wickeln die Industrie- und Handelskammern die Anträge ab. Eine Sprecherin der IHK Rhein-Neckar bestätigt auf Anfrage die Praxis, dass Geld auch in dem Fall ausgezahlt wird, dass nicht die Betriebskosten zur Notlage führen sondern Einnahmeausfälle.

Davon betroffen sind nicht nur Schausteller und Handwerker. Es trifft Künstler, deren Auftritte reihenweise abgesagt werden, selbstständige Reinigungskräfte, die aus Angst vor Infektionen nicht mehr in Privathaushalte kommen, oder Honorarkräfte an Schulen und Volkshochschulen. Es trifft auch Seminarleiterinnen, die sonst beispielsweise Führungskräfte coachen. Ein Geschäft, das erst einmal ausfällt und nicht ins Virtuelle verlagert wird. Es sind Menschen mit unterschiedlichen Ausbildungswegen, die alle eines gemeinsam haben: Sie wagten den Schritt in die Selbstständigkeit. Er ist ohnehin mit einem Risiko verbunden, aber Corona konnte niemand vorhersehen.

Auch Künstler sollen in Rheinland-Pfalz Grundsicherung beantragen

Für Künstler bietet der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD) bereits zum zweiten Mal eine Sprechstunde an. In einer Mitteilung haben er und Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in der vergangenen Woche Künstler ermutigt, Grundsicherung zu beantragen, auch wenn sie es sich zunächst nicht vorstellen könnten.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium wehrt sich gegen den Vorwurf, Soloselbstständige ungerecht zu behandeln: „Der Bund hat das Sofortprogramm ausschließlich mit Blick auf betriebliche Ausgaben konzipiert. Rheinland-Pfalz setzt das Programm gemäß der Bundesvorgaben um“, heißt es auf Anfrage.

In Rheinland-Pfalz wurden bereits 54.000 Anträge auf Soforthilfe gestellt

Auch das Bundeswirtschaftsministerium verweise auf den vereinfachten Zugang Selbstständiger zur Grundsicherung. Tatsächlich fällt die Vermögensprüfung weg, geprüft wird aber das Einkommen des Lebenspartners. Baden-Württemberg kombiniere den Bundeszuschuss mit einem Landesprogramm, in dem 1180 Euro Lebensunterhalt herangezogen werden könne.

Bei der rheinland-pfälzischen Investitions- und Strukturbank (ISB) sind bis Dienstag 54.000 Anträge eingegangen. Bis Montag wurden nach ISB-Angaben 5,3 Millionen Euro ausgezahlt. Das Geld ging an 700 Antragsteller. Bald soll die Prüfung automatisiert werden, dann soll die Auszahlung schneller gehen.

wirtsolo
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