Wirtschaft Soll Google für Inhalte zahlen?

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Der Verhandlungsführer im Europaparlament für das europäische Leistungsschutzrecht, der CDU-Rechtsexperte Axel Voss, hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt.

Ziel des Gesetzgebungsvorschlags, den Günther Oettinger (CDU) noch in seiner Funktion als Digitalkommissar gemacht hat, ist es, auf europäischer Ebene für jeweils 20 Jahre die rechtlichen Möglichkeit dafür zu schaffen, dass Verleger und Journalisten von Google und anderen digitalen Plattform eine Vergütung für die Nutzung von journalistischen Inhalten bekommen. Im Europaparlament gibt es viele Kritiker des Kommissionsvorschlags. Auf sie geht Voss nun in drei Punkten zu. Zum einen will er festschreiben, dass nicht nur die Verlage, sondern auch die Journalisten, die die Artikel geschrieben haben, finanziell profitieren, wenn Artikel digital zweitverwertet werden. Dafür sollen die Mitgliedstaaten sorgen. Zum anderen hält er fest, dass weiterhin das Verlinken von Artikeln über so genannte „Hyperlinks“ möglich ist. Kritiker aus den Reihen der so genannten Netzgemeinde hatten immer wieder argumentiert, die Freiheit im Netz werde leiden, die EU wolle das Verlinken verbieten. Mit der Passage zu den „Hyperlinks“ soll diesem Vorwurf nun der Boden entzogen werden. Zudem will Voss festschreiben, dass die private Nutzung von digital vorhandenen Presseerzeugnissen selbstverständlich weiterhin unentgeltlich möglich bleibt: Im Wortlaut heißt es: Das Recht der Verleger, eine „faire und angemessene Entschädigung“ zu bekommen, soll die „legitime private und nicht kommerzielle Nutzung von Presseerzeugnissen durch individuelle Nutzer nicht verhindern“. Ursprünglich hatte Voss Sympathien dafür, die Verlage zur Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft zu verpflichten. Die Verwertungsgesellschaft, so seine Vorstellung, hätte dann mit Google und anderen Digitalunternehmen Verträge über die Vergütung der digitalen Zweitverwertung ausgehandelt. Dahinter stand Voss Sorge, dass ohne eine Pflicht zur Verwertungsgesellschaft die großen Spieler unter den Digitalunternehmen mit ihrer Marktmacht die Verlage gegeneinander ausspielen könnten. Voss ließ seine ursprünglichen Pläne aber fallen, weil große Verlage sich gegen eine Idee zur Verwertungsgesellschaftspflicht ausgesprochen haben. Sie haben offenbar Sorge, dass sie bei einer solchen Lösung die Kontrolle über ihre eigene Marke verlören. Voss betont, dass er die freie Presse in Europa durch die digitalen Umwälzungen und die Geschäftsmodelle von Google und Co. existenziell bedroht sieht: Die wachsende Übermacht der digitalen Plattformen gegenüber Verlagen und Nachrichtenagenturen habe bereits zu einem beachtlichen Verlust in der Medienlandschaft auf regionaler Ebene geführt. Außerdem sagt Voss: „Europa ist bedroht durch immer mehr Falschinformationen, die in der digitalen Welt verbreitet werden.“ Da die Falschinformationen ebenso strukturell erscheinen wie mit Absicht verbreitet würden, seien das demokratische und politische System der Mitgliedstaaten bedroht. Voss hofft, dass er am 20. Juni im zuständigen Rechtsausschuss eine Mehrheit für seinen Vorschlag bekommt. Dann könnten die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission beginnen. Sie sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein, damit das Leistungsrecht für Verleger noch vor den Europawahlen im Mai nächsten Jahres unter Dach und Fach ist. Unterstützung bekommt er von der grünen Kulturpolitikerin Helga Trüpel: „Es ist höchste Zeit, dass die Öffentlichkeit zur Kenntnis nimmt: Es ist keine Steuer auf Internet-Links geplant. Vielmehr geht es darum, dass die digitalen Monopole endlich für die Nutzung journalistischer Inhalte zahlen.“

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