Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel So funktioniert das neue Girokonto-Vergleichsportal

Auf dem Bafin-Portal stehen die Daten von mehr als 6900 Kontomodellen bei rund 1100 Banken und Sparkassen zur Verfügung.
Auf dem Bafin-Portal stehen die Daten von mehr als 6900 Kontomodellen bei rund 1100 Banken und Sparkassen zur Verfügung.

Das Angebot an Girokonten ist riesig. Bei der Suche nach dem passenden Kontomodell hilft seit Kurzem ein amtlich geführtes Vergleichsportal. Doch das hat seine Grenzen.

Was bietet das neue Portal?
Die Besonderheit von kontenvergleich.bafin.de ist, dass es im Auftrag des Gesetzgebers von der staatlichen Finanzaufsicht Bafin betrieben wird. Es kann unentgeltlich genutzt werden und enthält eine fast unschlagbar große Fülle an Daten.

Zur Verfügung stehen Angaben zu mehr als 6900 Kontomodellen von rund 1100 Banken und Sparkassen. Alle Geldinstitute in Deutschland sind verpflichtet, die wichtigsten Merkmale ihrer Konten an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu melden und aktuell zu halten.

Was sagen Verbraucherschützer?
Außer über Standard-Girokonten informiert das Portal auch über Basiskonten (für bonitätsschwache Kunden) sowie Konten speziell für Minderjährige, Auszubildende und Studierende. Verbraucherschützer begrüßen das neue Angebot. ,,Wer sein Konto zu teuer findet und ein neues Girokonto sucht, kann auf der Webseite die Konditionen aller Banken einfach vergleichen“, befindet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Was leistet das neue Angebot nicht?
Die Bafin testet die Konten nicht und verzichtet auch auf Empfehlungen. Es gibt hier weder Rankings mit Bestkonten, die in einer Vergleichsliste stehen, noch Links zu den Webseiten, der Banken, wie das bei kommerziell geführten Portalen wie etwa Check24, Testsieger-Konto.de oder Verivox üblich ist. Stattdessen sortiert das Bafin-Portal die Bezeichnung der Konten in alphanumerischer Reihenfolge, „also beginnend mit Zahlen und anschließend nach dem Alphabet“. Das geschieht aus Gründen der Neutralität.

Wie nutze ich das Portal?
Um in der Datenfülle das passende Konto zu finden, steht eine große Anzahl an Filtern bereit. Wer beispielsweise einstellt, dass sich der Grundpreis auf höchstens 5 Euro im Monat, der Dispozins auf nicht mehr als 10 Prozent und der Guthabenzins auf mindestens 0,5 Prozent belaufen soll, bekommt 50 Kontomodelle angezeigt.

Das lässt sich weiter ausdifferenzieren, indem etwa Kriterien wie „Bargeldeinzahlungen am Schalter“ oder „Kontoauszüge per Post“ hinzugefügt werden. So fährt man auch, ob die Kreditkarte im Monatsentgelt enthalten ist oder extra kostet. Möglich ist zudem, durch Eingabe der Postleitzahl gezielt nach regionalen Instituten zu suchen. Je mehr Filter durchprobiert werden, desto komplexer und langwieriger wird die Suche allerdings.

Wo bekomme ich Rat?
Das Vermeiden von Empfehlungen unterscheidet das Bafin-Portal von anderen Girokonto-Vergleichen unabhängiger Stellen wie etwa der Stiftung Warentest. So heißt es bei Stiftung Warentest klipp und klar, dass ein Konto ,,nicht mehr als 60 Euro im Jahr“ kosten sollte. Die Tester listen derzeit 73 Konten auf, die diesen Anspruch erfüllen, wenn auch nur für Modellkunden mit festgelegten Nutzungsgewohnheiten. Wer sich für die Liste interessiert, erhält sie mit nur zwei, drei Klicks auf der Seite www.test.de.

Außerdem zählt die Stiftung die Namen der Banken auf, bei denen das Konto ohne Bedingungen gänzlich kostenlos ist. Das sind aktuell C24, Meine Bank-Raiffeisenbank im Hochtaunus, Edekabank, Openbank und N26. Der Haken am Angebot der Stiftung: Es werden nur rund 650 Kontomodelle von 180 Instituten verglichen, also viel weniger als bei der Bafin. Außerdem kostet der Abruf aller Testergebnisse Geld, nämlich 4,90 Euro.

Was sind die gesetzlichen Hintergründe?
Mit dem neuen Portal setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Gestartet werden sollte das Angebot eigentlich schon 2018, aber es gab Streit, wer die Vergleichsseite aufbauen soll. Nachdem ein erster Versuch mit Check24 als Betreiber scheiterte, fiel die Entscheidung zugunsten der Bafin, also einer staatlichen Stelle. Dies entsprach einer Forderung der Verbraucherzentralen, die befürchteten, dass private Betreiber möglicherweise nicht frei von geschäftlichen Interessen agieren. Der VZBV klagte gegen das von Check24 entwickelte Portal erfolgreich vor Gericht, da es die von der EU vorgegebenen Bestimmungen für ein staatlich zertifiziertes Portal nicht voll erfüllte.

x