Versicherten-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Mit Taxi zum Impfzentrum: Krankenkasse übernimmt Kosten für immobile Personen

Für eine Fahrt mit dem Taxi zum Impfen ist auf alle Fälle eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Für eine Fahrt mit dem Taxi zum Impfen ist auf alle Fälle eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Viele ältere Menschen, die sich gegen die Covid-19 impfen lassen möchten, sind nicht mobil. Sie können sich, wenn sie anders nicht ins Impfzentrum kommen, an ihre Krankenkasse wenden, um in bestimmten Fällen ein Taxi bezahlt zu bekommen. Die wichtigsten Tipps.

Wer nicht im Pflegeheim lebt und dort geimpft wird, muss derzeit selbst ein Impfzentrum aufsuchen. Aber es gibt pflegebedürftige und kranke Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und sich nicht an Angehörige, Bekannte oder sonstige Helfer mit der Bitte um eine Fahrt dorthin wenden können. Unter bestimmten Bedingungen springt die gesetzliche Krankenkasse ein und übernimmt die Kosten für ein Taxi oder bei Bedarf auch ein höherwertiges, behindertengerechtes Fahrzeug. Das Angebot ist befristet bis zum 31. März, wie der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz mitteilt.

Wer hat Anspruch?
Einen Antrag stellen können Personen mit den Pflegegraden 3, 4 und 5. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H. Benötigt wird in jedem Fall eine ärztliche Verordnung für den Transport. „Wichtig ist dabei, dass das Transportmittel ,medizinisch notwendig’ ist und das Impfzentrum wohnortnah liegt“, so der VdK.

Wie stehen die Chancen?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen empfiehlt den einzelnen Kassen die Kostenübernahme, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Angaben der Landesregierung Rheinland-Pfalz haben die rheinland-pfälzischen Krankenkassen angekündigt, dieser Empfehlung zu folgen. Gesundheitsexperten der Verbraucherzentralen raten Versicherten jedoch dazu, die Kostenübernahme mit ihrer Kasse vor der Fahrt zu klären. Bei privat versicherten Personen hänge die Erstattung der Kosten vom vereinbarten Tarif und den Tarifbedingungen ab, so die Verbraucherschützer.

Wer kann sonst noch helfen?
Die rheinland-pfälzische Landesregierung geht davon aus, dass der Großteil der Impfwilligen selbst oder mit Hilfe von Verwandten, Freunden oder Nachbarn zum Impfzentrum fahren kann. Kommunale und ehrenamtliche Fahrdienste, etwa in Form von Bürgerbussen oder auf Initiative von Verbänden und Vereinen, nennt sie als mögliche Alternativen zu einer Fahrt mit dem Taxi.

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