Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Minijobber: So viel Urlaub steht ihnen zu

Viele Haushaltshilfen sind Minijobber. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Die Berechnung ist allerdings nicht gan
Viele Haushaltshilfen sind Minijobber. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Die Berechnung ist allerdings nicht ganz einfach.

Die 6,9 Millionen Erwerbstätigen mit Minijob in Deutschland wissen häufig nicht, wie viele bezahlte Urlaubstage ihnen zustehen. Nachrechnen kann sich lohnen.

Was gilt gesetzlich?
Minijobberinnen und Minijobber sind arbeitsrechtlich keine Beschäftigten zweiter Klasse. Wie für andere Arbeitnehmer richtet sich ihr Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen den Beschäftigten demnach 20 Urlaubstage im Jahr zu, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24 Urlaubstage. Dass Erwerbstätige mit Minijob oft weniger Arbeitsstunden am Tag als Vollzeitbeschäftigte haben, ist egal. „Entscheidend ist nicht die Anzahl der Stunden, sondern die Anzahl der Arbeitstage pro Woche“, erläutert die Minijob-Zentrale in Bochum, die als Meldestelle für die Sozial- und Unfallversicherung fungiert.

Wichtig: Den gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub können nicht nur Beschäftigte mit Minijob in Gewerbebetrieben, sondern auch in Privathaushalten geltend machen, darunter die vielen Haushaltshilfen. Die geringfügig Beschäftigten müssen ihre Urlaubstage auch weder vor- noch nacharbeiten, wie die Minijob-Zentrale betont.

Wie kann ich meinen Anspruch selbst berechnen?
Die meisten Minijobberinnen und Minijobber arbeiten kürzer als sechs Tage in der Woche. Ihr jährlicher Urlaubsanspruch errechnet sich nach der Formel: Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche mal 24 (Urlaubstage bei Vollzeitbeschäftigung) geteilt durch 6 (Arbeitstage pro Woche). Wer also beispielsweise drei Arbeitstage pro Woche hat, kann 12 Urlaubstage im Jahr beanspruchen. Bei 2 (beziehungsweise 4) Arbeitstagen wöchentlich beläuft sich der Anspruch auf 8 beziehungsweise 16 Urlaubstage. Wird an einem Tag pro Woche gearbeitet, ergeben sich vier Tage Urlaub im Jahr.

Was gilt bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?
Viele Beschäftigte mit Minijob arbeiten unterschiedlich oft in der Woche, also etwa abwechselnd zwei Tage in einer Woche und drei Tage in der nächsten Woche. Für sie errechnet sich der Urlaubsanspruch aus den individuellen Arbeitstagen im Jahr in Relation zu den Arbeitstagen bei Vollzeit.

Ein Beispiel: Minijobberin A. ist an 90 Tagen pro Jahr im Betrieb, während die Vollzeitbeschäftigten in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten und somit Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr haben. Bei einer Fünf-Tage-Woche geht die Minijob-Zentrale von 260 Arbeitstagen im Jahr bei Vollzeit aus. Die Berechnung der Urlaubstage für Minijobberin A. erfolgt dann so: 20 (Urlaubstage) mal 90 (individuelle Arbeitstage) geteilt durch 260 gleich 6,92 (individuelle Urlaubstage). Das Ergebnis rundet die Minijob-Zentrale auf sieben bezahlte Urlaubstage im Jahr auf. Das kaufmännische Aufrunden erfolgt den Angaben zufolge immer dann, wenn der errechnete Bruchteil mindestens einen halben Urlaubstag ergibt. Arbeiten die Vollzeitbeschäftigten des Betriebs in einer Sechs-Tage-Woche wird durch 312 statt durch 260 geteilt, um zum individuellen Urlaubsanspruch von Minijobbern zu kommen.

Kann mir auch mehr Urlaub zustehen?
Ja, denn das Gesetz legt nur die Mindestanzahl an bezahlten freien Tagen fest. Regelt ein Tarifvertrag, dass die Vollzeitbeschäftigten des Arbeitgebers einen höheren Urlaubsanspruch als nach dem Gesetz haben, profitieren davon auch die Minijobber und Minijobberinnen. „Auch ihnen steht dann mehr bezahlter Urlaub zu“, so die Minijob-Zentrale. Zur Berechnung werde dann nicht mehr der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen herangezogen, sondern der im Tarifvertrag vereinbarte höhere Urlaubsanspruch.

Ein Beispiel: Minijobber B. ist an drei Tagen in der Woche beschäftigt. Seine Kollegen in Vollzeit arbeiten in einer Fünf-Tage-Woche und haben laut Tarifvertrag Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Drei Arbeitstage pro Woche mal 30 tarifliche Urlaubstage im Jahr geteilt durch fünf Arbeitstage pro Woche ergibt 18. Das heißt: Minijobber B. kann 18 bezahlte Urlaubstage im Jahr beanspruchen.

Wann kann ich erstmals Urlaub nehmen?
Nach Angaben der Minijob-Zentrale steht Arbeitnehmern erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten der volle Urlaub zu. Im ersten halben Jahr gebe es nur ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung. Häufig werde jedoch eine Urlaubssperre für die ersten sechs Monate vereinbart. „Dann steht den Arbeitnehmern in dieser Zeit gar kein Urlaub zu. Erst im Anschluss kann der gesamte Urlaub genommen werden“, so die Minijob-Zentrale.

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