Wirtschaft Meldungsmarkt: Ende des Geoblockings beim Internethandel

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Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich auf das Ende des Geoblockings beim Internethandel geeinigt. Geoblocking sei eine diskriminierende Praxis, die Online-Kunden davon abhalte, Dienste und Produkte auf Webseiten aus anderen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen, teilte der EU-Rat gestern mit. Die Mitgliedsstaaten bestätigten damit einen Beschluss des Europäischen Parlaments von Anfang Februar. Bisher können Online-Händler mit Hilfe des Geoblocking den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat ansässig sind oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Oft werden sie dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet – wo die Preise womöglich höher sind. Davon profitieren vor allem die großen Onlineshops. Die EU-Länder erhoffen sich vom Verbot dieser Praxis „eine größere Auswahl und folglich bessere Angebote für Verbraucher und mehr Möglichkeiten für Händler im Internet“, wie der EU-Rat mitteilte. Die Verordnung wird voraussichtlich Ende dieses Jahres in Kraft treten. Einer Untersuchung der EU-Kommission zufolge verwenden fast zwei Drittel aller Websites Geoblocking. Sie verweigern etwa die Bezahlung aus einem anderen Land oder mit ausländischen Kredit- und Bankkarten. Die Handelsminister der EU-Staaten warnen US-Präsident Donald Trump vor einer Abschottung des amerikanischen Stahlmarktes. Sollten die USA entsprechende Maßnahmen ergreifen, könne die EU Klage bei der Welthandelsorganisation (WTO) einreichen und Gegenmaßnahmen einleiten, sagte der deutsche Wirtschafts-Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) gestern nach einem EU-Treffen in der bulgarischen Hauptstadt Sofia. Die derzeit von den USA erwogenen Maßnahmen seien aus europäischer Sicht nicht mit den WTO-Regeln vereinbar. Dass es um die nationale Sicherheit gehe, halte man für abwegig. Wie konkrete Gegenmaßnahmen aussehen könnte, wollte Machnig nicht sagen. In der EU-Kommission wird aber bereits seit Monaten an einer Liste mit US-Produkten gearbeitet, die als Reaktion auf Abschottungsmaßnahmen mit zusätzlichen Zöllen belegt werden könnten: unter anderem Bourbon-Whiskey und Harley-Davidson-Motorräder, aber auch in den USA angebaute Kartoffeln oder Tomaten.

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