Wirtschaft Länger warmes Wasser im Haus
«Köln.» Bauherren und Sanierer aufgepasst: Ab 26. September 2017 gelten verschärfte Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern. Sie dürfen dann nicht mehr so viel Wärme verlieren. Daher muss sich die Dämmung der Geräte deutlich verbessern. Künftig wird es auch die Effizienzklasse A+ geben, sie löst A als Top-Kategorie ab. Die wichtigsten Infos:
„Warmwasserspeicher sind ein zentraler Bestandteil einer modernen Heizungs- und Warmwasserversorgung in Wohn- und Bürogebäuden“, erläutert Alexander Werner vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) in Köln. Sie können unterschiedliche Funktionen erfüllen: In Trinkwarmwasserspeichern wird das im Haushalt benötigte Trinkwasser erwärmt und vorgehalten. Pufferspeicher gewährleisten die Versorgung mit Warmwasser für die Heizung. So kann Wärme aus erneuerbaren Energien, etwa aus Solarthermie- und KWK-Anlagen, in das System eingespeist werden. Kombispeicher vereinen beide Funktionen. Welche Speichergrößen kommen in Privathaushalten vor? Trinkwarmwasserspeicher werden normalerweise in Größen von 100 bis 400 Liter installiert. Für die Einbindung einer weiteren Wärmequelle wie Sonnenenergie oder Holz sind größere Speicher mit bis zu 800 Liter Volumen nötig. Pufferspeicher gibt es für den Privatbereich in Größen von rund 400 bis 2000 Litern. Welche Speicher sind von den Neuerungen betroffen? Betroffen davon sind neue Produktionen aller drei Varianten: Puffer-, Kombi- und Trinkwarmwasserspeicher, und zwar mit einem Volumen von bis zu 2000 Liter. Die nun zulässigen Höchstwerte für Wärmeverluste sind abhängig vom Volumen. „Die Verschärfung betrifft aber nur die ab 26. September in Verkehr zu bringenden Produkte. Es besteht keine Nachrüstpflicht“, sagt Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär in Sankt Augustin bei Bonn. Lagerware dürfe noch verkauft werden. Wie kann der Verbraucher eine gute Dämmung bei der Auswahl eines Warmwasserspeichers erkennen? Die Güte der Wärmedämmung kann der Verbraucher auf dem Energielabel für Speichergeräte erkennen: Je kleiner der Wert, desto besser die Isolierung, da der Grad der Wärmedämmung über den sogenannten Wärmeverlustwert definiert wird. Die Speicher sind mit einer Isolierung aus PU-Schaum, Styropor, Faserflies, Vakuumisolierung oder einer Kombination aus diesen Materialien gedämmt. Hilft bei der Auswahl das EU-Energieeffizienzlabel? Ja, es kann einen Hinweis auf Geräte gemäß den neuen Anforderungen bieten. Zur Erläuterung: Das EU-Energieeffizienzlabel gibt es seit 2015 für Wärmespeicher mit maximal 500 Liter Volumen. „Die Etiketten für Wärmespeicher sind in Klassen von A bis G eingeteilt“, berichtet Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär in Sankt Augustin bei Bonn. Ab Ende September gilt das Label auch für Volumen bis zu 2000 Litern. Die Klasse G entfällt. Hinzu kommt die neue Top-Kategorie A+. Die neuen Mindestanforderungen sind so hoch, dass künftig nur noch Speicher der Klasse C in den Handel dürfen. Ist wegen des höheren Dämmaufwands mit höheren Preisen zu rechnen? „Der Wettbewerb der Speicherhersteller sorgt dafür, dass die Mehrkosten einer hochwertigeren Dämmung nur unwesentlich an die Kunden weitergegeben werden“, prognostiziert BDH-Experte Alexander Werner.