Fragen und Antworten Heimliche Mitgucker fliegen jetzt auf

Mit dieser Art von Hinweis wird jetzt so mancher Netflix-Nutzer konfrontiert.
Mit dieser Art von Hinweis wird jetzt so mancher Netflix-Nutzer konfrontiert.

Der Streaming-Dienst Netflix geht gegen das eigentlich untersagte Teilen eines Kontos vor. Kunden sollen nun ganz bestimmte Auflagen erfüllen. Doch es deuten sich Probleme an.

Ein Kunde zahlt für die Filme, andere schauen sie in ihrer eigenen Wohnung unentgeltlich an: Bei Netflix geht das bislang, obwohl es offiziell verboten ist. Doch jetzt will der Streaming-Dienst im Internet das sogenannte Account-Sharing (Konto-Teilen) nicht länger tolerieren. Die Konto-Inhaber und ihre heimlichen Mitgucker müssen jetzt umgehend reagieren – sonst droht ihnen Ärger.

Worum geht es?
Beim Account-Sharing teilen sich Leute ein Netflix-Konto, obwohl sie nicht im selben Haushalt leben. Das verbieten die Geschäftsbedingungen des Streaming-Riesen aus den USA eigentlich, aber viele Account-Inhaber scheren sich nicht darum. Sie geben ihre Konto-Zugangsdaten an andere weiter, die dann ebenfalls zu Hause Netflix konsumieren – so als hätten sie für das Abo selbst bezahlt.

Tatsächlich aber bringen die Trittbrettfahrer keinen Cent auf, es sei denn, sie teilen sich den Abopreis mit dem Konto-Besitzer. Netflix kassiert jedenfalls nur einmal fürs Abo, obwohl das Streaming-Angebot in verschiedenen Wohnungen zur Verfügung steht.

Was unternimmt Netflix gegen die unerlaubte Praxis?
Seit langem droht Netflix, sich das lang geduldete Account-Sharing nicht mehr gefallen lassen zu wollen. Ende Mai kündigte das Unternehmen an, ab sofort E-Mails an alle Kunden zu verschicken, die den Dienst mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilen. In den Mails heißt es unmissverständlich: „Ihr Netflix-Konto ist für Sie und die Personen, mit denen Sie zusammenwohnen – Ihren Haushalt.“

Gleichzeitig bietet Netflix den Kunden mit Standard-Abo an, für 4,99 Euro im Monat das Konto mit einem „Zusatzmitglied“ außerhalb des eigenen Haushalts ganz legal zu teilen. Premium-Abonnenten können sogar zwei Zusatzmitglieder für je 4,99 Euro monatlich aufnehmen. Als weitere Option ermöglicht Netflix den heimlichen Mitguckern, selbst eine Mitgliedschaft zu erwerben und das Profil aus dem bisher geteilten Konto in das eigene neue Konto zu transferieren, damit der gespeicherte Titelverlauf, die Empfehlungen und Einstellungen nicht verloren gehen.

Egal, für welche Variante sich die Betroffenen entscheiden: Netflix bekommt mehr Geld.

Was passiert, wenn man nicht reagiert?
Netflix lässt in seiner Mail offen, welche Sanktionen verhängt werden, wenn jemand sein Konto weiter unerlaubt teilt. Theoretisch könnte das Unternehmen Schadenersatz fordern. Praktisch ist eher mit einer Sperre von Accounts zu rechnen. Das IT-Fachportal „Heise-Online“ geht davon aus, dass Netflix bei den ersten Kunden damit schon begonnen hat. Gesperrt werden können sowohl einzelne Empfangsgeräte, also etwa der Smart-TV, als auch komplette Profile.

Wie bemerkt Netflix das Teilen überhaupt?
Um die Empfangsgeräte zu erkennen, die ein zahlender Netflix-Haushalt hat, registriert der Streaming-Dienst eigenen Angaben zufolge deren Identifikationsnummern (IDs) sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses. Alle Geräte, die das Netflix-Angebot über dieselbe IP-Adresse in einem Heimnetz nutzen – etwa der Smart-TV –, gehören zum Haushalt und sind somit erlaubt. IP-Adressen und Geräte-IDs, die von den registrierten Daten hingegen abweichen, gelten als illegal und können vom weiteren Empfang ausgeschlossen werden – falls nicht extra dafür bezahlt wird.

Welche neuen Probleme kann es geben?
Wer für heimliche Mitgucker künftig bezahlt oder sich darum kümmert, dass die Mitgucker selbst ein Abo erwerben, dürfte nachträglich nichts mehr zu befürchten haben. Problematisch kann es jedoch beim Streamen im Urlaub werden. Netflix steht dann vor der Aufgabe, zwischen der legalen Nutzung des Kunden am Urlaubsort und dem unerlaubten Account-Sharing mit Nutzern außerhalb des eigenen Haushalts zu unterscheiden.

Nach Informationen von „Heise-Online“ soll das so gelingen: Der Kunde wird zunächst aufgefordert, einen sogenannten Hauptstandort festzulegen, in der Regel also die eigene Wohnung. Die Urlaubswohnung soll dann per Smartphone-App als neuer Standort für 30 Tage freigeschaltet werden können.

Ob das in der Praxis immer klapp, ist jedoch ungewiss. So stellt sich etwa die Frage, was bei mehr als 30 Tage dauernden Urlauben geschieht. Problematisch kann es auch werden, wenn ein Abonnent über längere Zeit in einer Zweitwohnung streamt. Wie Netflix diese legale Nutzung von einem unerlaubten Account-Sharing mit haushaltsfremden Personen sicher unterscheiden will, muss sich erst noch zeigen.

Mehr zum Thema
x