Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Geld überweisen in neuer Schnelligkeit

Unter „Echtzeit“ bei einer Überweisung versteht die EU-Verordnung, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des E
Unter »Echtzeit« bei einer Überweisung versteht die EU-Verordnung, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers ist.

In Sekundenschnelle einen Betrag auf ein anderes Konto überweisen: Im Laufe des kommenden Jahres müssen das alle Banken und Sparkassen ihren Kunden ermöglichen. Und zwar ohne Extrakosten. Aber dabei lauern auch Gefahren.

Bislang sind die sogenannten Echtzeit-Überweisungen meist noch teurer als normale Überweisungen – wenn sie vom eigenen Institut überhaupt angeboten werden. Eine Reform in Deutschland und den anderen Euro-Ländern wird in zwei Stufen kommen – mit Beginn am 9. Januar 2025. Aber Achtung: Die neue Schnelligkeit birgt auch Gefahren.

Worum geht es?
Eine Rechnung wurde vergessen, und die erste Mahnung liegt schon auf dem Tisch. Dann muss es superschnell gehen mit der Überweisung. Dasselbe gilt, wenn ein Verkäufer auf sofortiger Bezahlung besteht, etwa im Onlinehandel oder bei der Übergabe eines Gebrauchtwagens vor Ort, und auch wenn ein naher Verwandter irgendwo im Euro-Raum in Geldnot gerät. Aber bislang dauert es einen kompletten Bankarbeitstag, an Wochenenden und Feiertagen noch länger, bis das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird.

In solchen Fällen kann eine Echtzeit-Überweisung helfen, bei der das Geld in wenigen Sekunden beim Empfänger eintrifft. Das Problem ist aber: Derzeit steht es den Banken noch frei, ob sie diesen Service anbieten oder nicht. Bei vielen gibt es die Dienstleistung bislang nicht. Außerdem entstehen den Absendern des Geldes oft Kosten. Laut einer Übersicht des Online-Finanzdienstes Biallo verlangen die Institute meist zwischen etwa 0,20 und 1,50 Euro je Transaktion.

Was ändert sich 2025?
Eine neue EU-Verordnung schreibt allen Banken und anderen Zahlungsdienstleistern im Euro-Raum vor, Echtzeit-Überweisungen künftig an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr – das heißt auch außerhalb der Geschäftszeiten – durchzuführen, ohne dafür eine höhere Gebühr als für eine Standard-Überweisung zu berechnen. Da Standard-Transfers häufig unentgeltlich sind, bedeutet dies, dass auch Echtzeit-Überweisungen dann nichts mehr kosten dürfen. Unter „Echtzeit“ versteht die EU-Verordnung, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers ist.

Wie wird die Neuerung eingeführt?
Stufe 1: Ab dem 9. Januar 2025 sind die Banken und Sparkassen verpflichtet, eingehende Echtzeit-Überweisungen in Euro unabhängig vom Tag oder der Stunde entgegenzunehmen. Das hat den Vorteil, dass in Auftrag gegebene Echtzeit-Überweisungen auch tatsächlich innerhalb kürzester Zeit beim Empfänger ankommen. Derzeit scheitert dies noch, wenn die Bank des Auftraggebers eine Echtzeit-Überweisung ermöglichen würde, die Bank des Empfängers zur schnellen Annahme des Geldes aber nicht bereit ist. Der Auftrag wird dann abgelehnt.

Stufe 2: Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen auch ihren eigenen Kundinnen und Kunden Echtzeit-Überweisungen anbieten. Es werden dann also beide Seiten – die Absender- und Empfängerbanken – zur unentgeltlichen Bereitstellung dieser Dienstleistung verpflichtet. Trifft der Überweisungsauftrag auf einem Papierformular bei der Bank ein, beginnen die zehn Sekunden Transferzeit laut EU-Verordnung ab der Eingabe des Formulars in das interne System der Bank zu laufen, was gleich bei Öffnung der Bank erfolgen soll.

Wie geht es weiter?
Nach einer Übergangszeit ist vorgesehen, die neuen Regeln ab 2027 außer in Deutschland und den anderen 19 Euro-Staaten auch in der ganzen EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen anzuwenden. Das EU-Parlament erwartet, dass vor allem Privatleute und kleinere Unternehmen von der Reform profitieren. Außerdem rechnet es damit, dass sich innovative mobile Zahlungslösungen auf Basis der Echtzeit-Überweisung im elektronischen und stationären Handel entwickeln werden.

Welche Gefahren lauern?
Es kann zu Irrtümern und Betrugsfällen kommen. Dann wird es teuer. Denn wenn das Geld einem falschen Empfänger gutgeschrieben wird, ist es womöglich genauso schnell weg, wie es überwiesen wurde. Um dem Missbrauch vorzubeugen, müssen die Finanzinstitute bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen. So sind sie verpflichtet, eine sogenannte Empfängerüberprüfung vorzunehmen, bei der sie beispielsweise die Kontonummer (IBAN) und den Namen des Empfängers abgleichen können.

Was kann ich zu meinem Schutz tun?
Wichtig ist, beim Ausfüllen der Überweisung Zahlendreher in der IBAN zu vermeiden, damit es zu Ungereimtheiten bei der Empfängerüberprüfung gar nicht erst kommt. Fällt die im Hintergrund zwischen den beteiligten Instituten stattfindende Überprüfung allerdings negativ aus, gilt es zu handeln. „Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen“, erläutert David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Das bedeutet, dass die Auftraggeber eine geplante Überweisung im Zweifel noch stoppen können. Außerdem hat jeder Kunde die Möglichkeit, bei seiner Bank für Echtzeit-Überweisungen vorab einen Höchstbetrag je Tag oder Transaktion festzulegen. Das empfiehlt sich zum Beispiel zum Schutz vor Phishing.

So warnt die Verbraucherzentrale davor, dass Kriminelle gerade in der Einführungsphase der Reform die Unsicherheit von Kunden zu Phishing-Attacken ausnutzen könnten. Beim Phishing erschleichen Betrüger die Kontodaten ihrer Opfer, um hohe Geldbeträge auf eigene Konten zu überweisen – was künftig noch schneller geht.

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