Wirtschaft Firmen und Fakten: Abgasskandal: Umwelthilfe scheitert mit Klagen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) muss in ihrem Kampf gegen Dieselmotoren eine juristische Schlappe im Streit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hinnehmen: Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat gestern entsprechende Klagen der DUH im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts. Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt. Die Umweltschützer wollten mit den Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos vorgehen. Der Verband wollte unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt. Zudem sieht die DUH die Rückrufanordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Beigeladen in vier Verfahren war Opel und in einem Verfahren Volkswagen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig als auch die sogenannte Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Die Deutsche Umwelthilfe sei zwar ein anerkannter Umweltverband und könne als solcher auch grundsätzlich klagen, erläuterte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. Allerdings nur in bestimmen Fällen. Und die Typengenehmigungen gehören nach Ansicht des Gerichts nicht zu diesen Befugnissen. Die nach dem Verwaltungsprozessrecht erforderliche Befugnis lasse sich weder aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz noch aus dem einschlägigen Europa- beziehungsweise Völkerrecht herleiten, so das Gericht.

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