Wirtschaft Finanz-Tipp: Geldanlage für den Nachwuchs

Auch Kleinvieh macht Mist: Je früher mit der Geldanlage für den Nachwuchs begonnen wird, desto mehr Potenzial bietet sich.
Auch Kleinvieh macht Mist: Je früher mit der Geldanlage für den Nachwuchs begonnen wird, desto mehr Potenzial bietet sich.

«Ludwigshafen». Selbst in Zeiten von Mini-Zinsen lässt sich ein kleines Finanzpolster für den Nachwuchs aufbauen. Aber es lauern Zinsfallen. Und Eltern dürfen nur verwalten, nicht ausgeben.

An Ostern hat bei vielen Kids wieder die Kasse geklingelt. Auch zur Kommunion oder Konfirmation, zur Einschulung, Taufe, an Geburtstagen oder Weihnachten landen oft hübsche Sümmchen im Sparschwein oder auf dem Kinderkonto. Die spendablen Eltern, Großeltern oder Paten haben vor allem eins im Sinn: Jede Menge „Mäuse“ für die Kleinen zusammentragen, abseits vom Taschengeld. Weil die Guthabenzinsen nach wie vor im Keller sind, ist es gar nicht leicht, einen finanziellen Grundstock für später zu legen. Aber es geht. Für die Eltern allerdings ist das Ersparte der Kinder tabu. Mama und Papa dürfen keinen Cent ihrer Kleinen antasten, um etwa Schulausflüge, ein Instrument oder gar das eigene Zuhause zu finanzieren, wie das Oberlandesgericht Celle vor kurzem bekräftigte (Az. 21 UF 89/17). „Das wird häufiger vermischt als man glaubt“, sagt Michael Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht. Ein Überblick: Auch Kleinvieh macht Mist: Je früher mit der Geldanlage für den Nachwuchs begonnen werde, desto mehr Chancen böten sich, wie Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern betont. Selbst kleinere Beträge können sich über 15 oder 20 Jahre hinweg läppern – wenn der Zinssatz stimmt. Experten erwarten, dass sich die Lage an der Zinsfront in den nächsten Jahren bessert. „Legen Opa und Oma, Mutter oder Vater regelmäßig Geld fürs Kind beiseite, hat es später immer mehr als eins, für das niemand gespart hat“, gibt Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH in Frankfurt zu bedenken. So besser nicht: Sparen sollte nicht mit Versicherungen gekoppelt werden, betont Straub. Eine Ausbildungspolice etwa sei eine kleine Kapitallebensversicherung und ungeeignet zum Vermögensaufbau. Auch Kinderschutzbriefe, die gegen Risiken wie Unfall, Krankheit oder Schulunfähigkeit schützen sollen, taugen nicht zum Sparen. Verbraucherschützer halten sie für unflexibel, mit hohen Kosten verbunden und ohne Renditechance. Bausparen sei auch nicht erste Wahl, winkt Herbst ab: „Die Verträge kosten mindestens 1 Prozent Abschlussgebühr, sind aber oft nur mit 0,1 Prozent verzinst. Wie soll sich das rentieren?“ Das geht: Paten, Großeltern und Verwandten ist vor allem wichtig, dass ihre Geldgeschenke sicher sind. Für kleinere Summen komme nach wie vor das klassische Giro- oder Sparkonto infrage, sagt Herbst. Niemand sollte sich aber mit Mini-Zinsen von 0,01 Prozent abspeisen lassen. Wer den Markt sondiert, findet Besseres. Zum Beispiel das Startkonto bei der regionalen Berliner Sparkasse, so „Finanztest“. Für Beträge bis zu 1000 Euro bringt es aktuell bis zu 3 Prozent Zins pro Jahr. Für Summen bis 2500 Euro sticht das E-Elefanto-Sparbuch der regionalen Evenord-Bank mit 2 Prozent Zins heraus. Oder das Kinderkonto der regionalen Volksbank Mittelhessen mit 3 Prozent, allerdings nur bis 500 Euro. Was darüber hinaus aufläuft, bleibt jeweils unverzinst. Bundesweit lockt die PSD Nürnberg immerhin mit 2 Prozent für Anlagesummen bis 1500 Euro. Die früher so beliebten Banksparpläne seien derzeit nicht gerade erste Wahl, betont Herbst. Häufig sind nicht einmal Renditen von 1 Prozent drin. Nicht lang festlegen: Wer einen größeren Einmalbetrag anlegen könne, sollte sich die Festgeld-Offerten genau anschauen, rät Herbst. Für 10 Jahre Laufzeit sind aktuell bis zu 1,85 Prozent Zinsen drin. Doch Vorsicht: Die lange Bindung verbaut die Chance auf mehr Rendite, sollten die Zinsen bald wieder nach oben gehen. Derzeit ist es klüger, kürzere Laufzeiten zu wählen und immer wieder neu anzulegen. Fürs Geldparken auf drei Monate sind aktuell bestenfalls 0,85 Prozent Zinsen pro Jahr im Angebot. Ein kostenfreier Marktvergleich ist möglich unter www.fmh.de/zinsen-vergleiche/geldanlagerechner. Hier geht mehr: Wer etwas Risiko nicht scheut und einen langen Atem beim Sparen hat, für den seien börsengehandelte Indexfonds eine Alternative, gerade für Kinder, empfehlen Verbraucherschützer. Zum Beispiel ein ETF (Exchange Traded Fund), der den Deutschen Aktienindex Dax nachbildet oder den globalen MSCI World. Fonds-Sparpläne sind ab 25 Euro monatlich zu kriegen. Vorsichtig kalkuliert kann ein Sparer über zehn Jahre hinweg beim Aktienfonds-Investment mit einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent rechnen – aus monatlich 50 Euro könnten auf diese Weise 8165 Euro werden, wie Herbst vorrechnet. Aber: „Eine Gewissheit, dass in zehn Jahren tatsächlich auch das Geld für den Führerschein beisammen ist, gibt es an der Börse nicht.“ Regeln fürs Kinderkonto: Ein eigenes Kinderkonto ist nach Angaben des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) frühestens ab dem siebten Lebensjahr möglich. Dann sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Bis zur Volljährigkeit wird es von den Eltern verwaltet. Mutter und Vater können Großeltern oder andere Angehörige bevollmächtigen, damit diese eigenständig Sparpläne für den minderjährigen Nachwuchs eröffnen. Kindern stehen für ihre Kapitaleinkünfte eigene Steuerfreibeträge zu, jeweils 801 Euro pro Jahr. Die Erträge bleiben bis zu 9657 Euro im Jahr steuerfrei, wenn das Kind keine Einkünfte hat. Aber: Längst nicht alle Banken lassen eine Kontoeröffnung auf den Namen des Kindes zu. Will ein Pate oder der Opa einen größeren Betrag anlegen oder ein Depot eröffnen, muss er es oft auf seinen Namen tun. „Das soll vor Geldwäsche schützen“, erklärt Rechtsanwalt Henn. Verlockende Vollmacht: Das Geld, das auf den Namen des Kindes angelegt wird, gehört allein ihm. Sobald es 18 Jahre alt ist, darf es damit machen, was es will. Eltern müssen es verwalten, dürfen aber keinen Cent abheben. Sie haben vielmehr die Pflicht, das Vermögen der Kinder zu erhalten und möglichst zu vermehren. „Das klappt leider nicht immer, da ist begrenztes Vertrauen angesagt“, so die Erfahrungen Henns. So manche Eltern nutzten das Kindesvermögen, um dem Nachwuchs Handys, Lebensmittel, schicke Kleidung oder den Führerschein zu finanzieren. Das Vermögen des Nachwuchses darf aber nicht für Dinge des täglichen Bedarfs oder für Unterhalt ausgegeben werden. Und schon gar nicht für die Bedürfnisse von Mutter und Vater, wenn deren Konto leer ist. Verstoßen Eltern dagegen, steht Kindern Schadenersatz zu. In einem aktuellen Fall entschied das Oberlandesgericht Celle: Wer das Geld der Tochter zur Finanzierung des Hauses verwendet, hat seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Das Kind kann klagen und das Geld samt Zinsen zurückverlangen. Wer Sorge hat, dass sein volljähriges Kind das Ersparte gleich verjubelt statt es für Ausbildung oder Studium zu nutzen, kann es kurz vor dem 18. Lebensjahr in einen Auszahlplan umschichten. Es fließt dann in monatlichen Raten. Aber in der Praxis gilt auch, wie Anwalt Henn erläutert: Bei zweckgebundenen Geldgeschenken in üblicher Höhe für Geburtstag, Konfirmation, Ostern & Co darf das Geld schon beispielsweise auf einem Sparbuch zwischengeparkt werden, um dann das vom Kind gewünschte Handy, Fahrrad oder den Laptop damit zu bezahlen.

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