Wirtschaft Fahrradfahrer-TIPP: Gut beleuchtet durch die Dunkelheit

«Köln.» Die Tage werden kürzer. Fahrradfahrer sollten deshalb die Beleuchtung ihres Gefährts gründlich überprüfen. Dazu rät Michaela Rassat, Juristin der DAS-Rechtsschutz Leistungs-GmbH in Köln. „Vorgeschrieben sind vorn ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Rückstrahler. Hinten muss es ein rotes Rücklicht und einen roten Rückstrahler geben“, so Rassat. Seit Juni 2017 seien nicht nur Fahrradbeleuchtungen mit Dynamo, sondern auch solche mit Batterie oder Akku zulässig. Die Beleuchtung einschließlich Energiequelle dürfe abnehmbar sein. Auch Rückleuchten mit Bremslichtfunktion und Frontlampen mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion seien erlaubt. Allerdings dürfe die Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Unzulässig seien blinkende Leuchten. Zur Pflichtausstattung eines Fahrrads gehörten auch Reflektoren vorn und hinten an den Pedalen. Die Juristin: „Um von der Seite gut zu sehen zu sein, müssen Fahrräder entweder je zwei gelbe Speichenreflektoren am Vorder- und Hinterrad oder weiße Reflexstreifen an den Reifen oder Felgen haben.“ Empfehlenswert seien reflektierende Kragen, Gurte oder Westen, die sich Fahrradfahrer bei schlechten Sichtverhältnissen umhängen können.