Finanzen RHEINPFALZ Plus Artikel Fünf geldwerte Vorsätze fürs neue Jahr

Verbraucherzentralen raten, in einem Haushaltsbuch alle Ausgaben täglich aufzuschreiben und die monatliche Gesamtsumme den Einna
Verbraucherzentralen raten, in einem Haushaltsbuch alle Ausgaben täglich aufzuschreiben und die monatliche Gesamtsumme den Einnahmen gegenüberzustellen.

Abnehmen, Sport treiben, mehr Zeit für die Familie: Jedes Jahr beginnt meist mit vielfach bekannten guten Vorsätzen. Doch was ist mit dem lieben Geld? Zum Jahresanfang lassen sich die Weichen stellen, um Sparchancen zu nutzen und die eigenen Finanzen besser im Griff zu behalten.

1. Haushaltsbuch führen:

Die wenigsten wissen, wohin ihr Geld Monat für Monat verschwindet. Entsprechend schwer fällt es ihnen, kleine und größere Sparmöglichkeiten zu erkennen. Daher raten die Verbraucherzentralen, in einem Haushaltsbuch alle einzelnen Ausgaben täglich aufzuschreiben und die monatliche Gesamtsumme den Einnahmen gegenüberzustellen. Da im Januar viele Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge fällig sind, sollte gleich damit begonnen werden.

In einen Haushaltskalender 2023 können auch alle festen Ausgaben eingetragen werden, die im Laufe des Jahres unregelmäßig oder regelmäßig anfallen. Neben Ausgaben für Versicherungen gehören dazu etwa die Abschläge für Energieverträge (Strom und Gas zum Beispiel), Telefon und Handy, Rundfunkbeitrag, Kfz-Steuer, Kreditraten und Miete. Einen kostenlosen Haushaltskalender zum Ausfüllen gibt es etwa beim Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe (www.geldundhaushalt.de).

2. Kündigungstermine notieren:

In der Hektik des Alltags passiert es immer wieder, dass Kündigungstermine für nicht mehr benötigte Verträge verpasst werden. Deshalb laufen die damit verbundenen Ausgaben länger als nötig weiter, für das nicht mehr besuchte Fitnessstudio zum Beispiel oder den Verein, an dem kein Interesse mehr besteht. Daher empfehlen die Verbraucherzentralen, die nächsten Kündigungstermine für solche Verträge einschließlich der jeweils einzuhaltenden Kündigungsfrist gleich zum Jahresbeginn im Kalender zu notieren.

Bei dieser Gelegenheit können auch die laufenden Versicherungen überprüft werden. So hält die Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BdV) manche Policen für unnötig, etwa die Handy-, Brillen-, Reisegepäck- und Sterbegeldversicherung. Bei anderen Versicherungen lohnt sich möglicherweise die Kündigung, um zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können.

3. Krankheitsbelege sammeln:

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhaustage leisten – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag im Kalenderjahr. Wer nicht mehr zuzahlen will, muss seine Ausgaben nachweisen können. Daher ist es ratsam, schon ab Januar Zuzahlungsbelege von Apotheken und Kliniken zu sammeln. Auch Gesunde wissen nicht, welche Kosten im Laufe des Jahres auf sie zukommen werden.

Die Belastungsgrenze ist erreicht, wenn Zuzahlungen von 2 Prozent der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen im Kalenderjahr erreicht sind. Für chronisch kranke Menschen liegt die Grenze sogar nur bei 1 Prozent.

Ein Tipp: Die Sammelarbeit kann sich auch steuerlich lohnen, weil Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Sie können ab einer bestimmten Höhe beim Finanzamt als Abzugsposten geltend gemacht werden. Dabei zählen auch Ausgaben für eine neue Brille, Zahnersatz sowie etwa Fahrtkosten zum Arzt oder zur Apotheke mit.

4. Energieberatung einholen:

Das Senken der Energiekosten ist seit 2022 ein Thema nicht nur für Menschen, die schon immer Sparfüchse waren, sondern für nahezu alle. Viele Maßnahmen wie die Dämmung des Gebäudes oder die Heizungserneuerung müssen aber nicht nur von langer Hand vorbereitet werden, sondern bedürfen auch einer fachkundigen Beratung.

Wer damit erst beginnt, wenn die Temperaturen wieder steigen, verliert unnötig Zeit. Denn der Andrang bei Energieberatern ist groß. So weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz darauf hin, dass „aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage leider momentan mit längeren Wartezeiten bei der Energieberatung zu rechnen ist“. Bis zu einem Termin könne es an einzelnen Orten vier bis zwölf Wochen dauern. Die Energieberatung erfolgt kostenlos in einer von 70 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Je nach Fragestellung sind auch Hausbesuche möglich gegen eine Kostenbeteiligung in Höhe von 30 Euro. Weitere Infos unter www.energieberatung-rlp.de oder 0800-6075600.

5. Schuldnerberatung aufsuchen:

Die hohen Energie- und Lebensmittelpreise überfordern immer mehr Haushalte. Kommen die ersten Mahnungen, Inkassoschreiben und Kreditaufnahmen dazu, wird die finanzielle Last noch größer. Viele schieben die Probleme aber vor sich her und geraten in die Überschuldung, statt sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung zu suchen. Deshalb rät etwa das Verbraucherportal Finanztip.de, so früh wie möglich Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle aufzunehmen.

Kostenlose Schuldnerberatungen bieten gemeinnützige Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz sowie manche kommunalen Stellen an. Allerdings können die Wartezeiten einige Wochen oder sogar Monate betragen. Deshalb gilt auch hier: Wer sich im Januar gleich anmeldet, bekommt schneller Unterstützung. Die Schuldnerberater bringen Ordnung in die finanzielle Situation, leiten Sofortmaßnahmen wie die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ein, überprüfen Rechnungen sowie Mahngebühren auf ihre Berechtigung und verhandeln mit Gläubigern, um Zahlungsaufschübe oder Nachlässe zu erreichen. Eine Liste der Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz ist unter www.sfz.uni-mainz.de (Rubrik „Ratsuchende“) abrufbar.

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