Drohnen RHEINPFALZ Plus Artikel EU-weit einheitliche Regeln für Piloten

Ab 2021 werden alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen entsprechend ihrem Risiko in eine von fünf Risikoklassen einge
Ab 2021 werden alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen entsprechend ihrem Risiko in eine von fünf Risikoklassen eingeteilt.

Auch für private Piloten gelten vom 1. Januar 2021 an die neuen EU-einheitlichen Regeln für das zivile Fliegen und Nutzen von Drohnen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Die entsprechende Verordnung unterteilt die oft auch als Multikopter bezeichneten Fluggeräte nach Anwendungsszenarien, die abhängig von Gewicht und Einsatzzweck drei Kategorien umfassen: offene

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