Spenden Erleichterte Steuerregeln für Ukraine-Hilfe
Wie die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sagte, genügten als Nachweis für Zuwendungen an vom Krieg geschädigte Ukrainer der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes. Diese Vorgaben beziehen sich auf ein eingerichtetes Sonderkonto und bis zum 31. Dezember. Festgelegt ist außerdem, dass gemeinnützige Vereine nicht ihre Satzung ändern müssen, wenn sie Mittel, die sie in Sonderaktionen für Geschädigte erhalten haben, selbst für den angegebenen Zweck verwenden.
Erleichterungen gibt es auch für den Fall, dass Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns verzichten und damit geschädigte Kollegen unterstützen. Zudem fällt keine Umsatzsteuer an, wenn Unterkünfte unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.