Wirtschaft
Computerspiel als Kostenfalle
Verbraucher-Tipp: „Gratis“-Online-Spiele für Kinder können vierstellige Euro-Rechnungen auslösen. Grund dafür sind sogenannte In-App-Käufe. Wie Eltern sich wehren können.
Ludwigshafen. Gratis bedeutet stets kostenlos? Weit gefehlt. Kinder, die „Gratis“-Online-Spiele auf ihrem Smartphone oder Tablet installieren, verursachen immer wieder hohe Rechnungen. Denn erst wenn die jungen Leute sogenannte In-App-Käufe tätigen, werden die Spiele spannend und cool. Doch Eltern können sich wehren. Auf ihre Beschwerden verzichten Spiele-Anbieter oft auf Geld. Wie das geht – ein Überblick.
In-App-Käufe finden innerhalb der Anwendung statt, beim Spielen also. Ihr Reiz: Sie erhöhen die Gewinnchancen und den Spaß des Spielers. Seine Spielfiguren bekommen bessere Fähigkeiten (sie laufen schneller, haben mehr Kraft ) oder schickere Accessoires. Ein Klick genügt, um virtuelles Spielgeld für den nächsten Einkauf zu erwerben. Das Problem dabei: Beim Daddeln vergessen Kids leicht, dass sie in Wirklichkeit echtes Geld verbraten. Vor allem wenn sie in Gruppen gegeneinander spielen, ist der Kaufdruck hoch.
Installieren ist erstmal kostenlos
So entpuppen sich Spiele, die beim ersten Installieren noch unentgeltlich sind, als Kostenfalle. Ein Fall aus Niedersachsen: Eltern sollen 1431,84 Euro an Google für den Google-Play-Store zahlen. So weist es ihre Mobilfunkrechnung aus. Das dazugehörige Smartphone nutzt die minderjährige Tochter, die selbst noch keinen Mobilfunkvertrag abschließen darf, für Online-Spiele per App. Um die Ausgaben unter Kontrolle zu halten, haben die Eltern ihr eine Google-Play-Gutscheinkarte geschenkt. Was sie nicht wussten: Über das Guthaben hinaus konnte die Tochter In-App-Käufe vornehmen – abgerechnet über die Mobilfunknummer der Eltern.
Das berichtet die Verbraucherzentrale in Niedersachsen. Sie hat sich um den Fall gekümmert, mit Erfolg. „Überlassen die Eltern Minderjährigen ein Handy zur Nutzung, beinhaltet das nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit abzuwickeln“, sagt Verbraucherschützerin Kathrin Körber. Denn: Unter 18-Jährige sind noch nicht voll geschäftsfähig – und zum Betroffenenkreis gehören oft neun- bis 14-jährige Spieler. Die Juristin folgert: Tätigen die Minderjährigen ohne Genehmigung der Eltern In-App-Käufe, sind die Chancen gut, Zahlungsaufforderungen abzuwehren.
Im beschriebenen Fall hat das geklappt: Google hat den Verbraucherschützern zufolge auf den Großteil des Geldes verzichtet, auf knapp 1390 Euro. Aber Vorsicht: Solche Ergebnisse setzen voraus, dass die Eltern rasch reagieren. „Wer zunächst monatelang die Abbuchungen des Mobilfunkanbieters stillschweigend hinnimmt oder Rechnungen nicht einmal kontrolliert, hat viel schlechtere Karten beim nachträglichen Reklamieren“, betont Verbraucherschützerin Körber. Ganz einheitlich sei die Rechtsprechung in dieser Sache nämlich nicht.
Horror-Rechnung kein Einzelfall
Die Horror-Rechnung in Niedersachsen ist bei Weitem kein Einzelfall – und noch relativ harmlos. Dem Marktwächterteam der Verbraucherzentralen sind schon Forderungen über mehrere Tausend Euro für In-App-Käufe von Minderjährigen bekannt geworden. Jüngst hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zwei Spiele-Anbieter abgemahnt, die pro Transaktion rund 100 oder 110 Euro kassierten. Die Stiftung Warentest stieß bereits auf Preise von knapp 350 Euro je Bestellung. Besonders ärgerlich nach Ansicht der Verbraucherschützer: Durch ständige Pop-up-Werbung und Rabatt-Countdowns, die das nahe Ende eines Preisvorteils anzeigen, würden die jungen Gamer „persönlich und unvermittelt“ zum Kauf verleitet, ohne das Angebot kritisch beurteilen zu können.“
Die Summen, um die es dabei geht, sind riesig. Laut Digitalverband Bitkom gab es 2018 auf dem deutschen App-Markt mehr als zwei Milliarden Downloads in den beiden größten Stores Google-Play und Apple – mit Schwerpunkt bei Spielen. Von den knapp 1,6 Milliarden Euro, die Käufer für Anwendungen auf Smartphones und Tablets ausgaben, entfielen demnach satte 1,2 Milliarden (77 Prozent) auf kostenpflichtige In-App-Käufe. Nur 276 Millionen (18 Prozent) erzielten die Anbieter aus Werbung und 76 Millionen (5 Prozent) aus dem Verkauf direkt kostenpflichtiger Apps.
Drittanbietersperre einrichten
Vor diesem Hintergrund raten Verbraucherzentralen dazu, die Falle gar nicht erst zuschnappen zu lassen. „Eltern sollten für das Smartphone des Kindes unbedingt eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Dann können Spieleanbieter über die Mobilfunkrechnung kein Geld einziehen“, sagt Juristin Körber. Gut zu wissen: Provider sind gesetzlich verpflichtet, eine solche Sperre auf Wunsch des Kunden jederzeit kostenlos zu schalten.
Völlige Sicherheit verschafft das nicht. In-App-Käufe können auch mittels einer Kreditkarte oder über Zahlungskonten wie Paypal abgewickelt werden. Hinterlegen die Erwachsenen ihre Karten- und Kontodaten samt Passwort auf dem Mobilgerät, kann der Nachwuchs damit locker In-App-Shoppen gehen. Verbraucherschützerin Körber: „Wir warnen davor, solche Schlupflöcher zu lassen. Mit den Kindern sollte natürlich darüber gesprochen werden, um ihnen die Problematik zu erklären.“
Wichtig auch: In den App-Stores können Eltern In-App-Käufe an die Eingabe eines Passwortes knüpfen oder deaktivieren. Aber das setzt voraus, dass sie sich mit der Materie beschäftigen. Liegt eine Rechnung dann vor, bleiben wenige Optionen. Außergerichtliche Verhandlungen, „die häufig in einem Vergleich enden“, sind das am häufigsten gewählte Mittel. Es auf eine Klage und Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen, ist ein anderer Weg. „Vor allem bei bestehender Rechtsschutzversicherung kann diese Variante mit in Betracht gezogen werden“, meint Juristin Körber.