Jubiläumskalender RHEINPFALZ Plus Artikel Bundeskraftfahrtamt wird 1951 gegründet

Am 4. August 1951 wurde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegründet. Stand 2020 hat das KBA rund 1000 Mitarbeiter.
Am 4. August 1951 wurde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegründet. Stand 2020 hat das KBA rund 1000 Mitarbeiter.

Am 4. August 1951 wurde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegründet. Die wohl bekannteste Aufgabe der Behörde ist das Führen des Fahreignungsregisters, das umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt wird. Das Amt hat darüber hinaus aber noch weitere Aufgaben.

„Punkte in Flensburg“ – diese umgangssprachliche Redewendung dürfte vielen Autofahrern bekannt sein. Wer zum Beispiel beim zu schnellen Fahren erwischt wird, wird beim KBA, dessen Hauptsitz in Flensburg liegt, erfasst. Wer zu viele Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hat, der wird – im wahrsten Sinne des Wortes – aus dem Verkehr gezogen und muss seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben.

Verkehrssicherheit ist eine der Hauptaufgaben des KBA. Das beinhaltet nicht nur eine Kontrolle der Verkehrsteilnehmer, sondern auch der Fahrzeuge, die jeden Tag auf den Straßen unterwegs sind. Autohersteller, die in ihren Fahrzeugen ein neues Teil verbauen wollen, dürfen dies erst nach einer Prüfung und Genehmigung der Behörde. Dazu gehören zum Beispiel Katalysatoren oder Reifen, aber auch Kindersitze und Spiegel.

Sicherheit und Umweltverträglichkeit

Das KBA achtet bei der Prüfung der Fahrzeugteile nach eigenen Angaben zum einen darauf, dass die gesetzlich vorgegebenen Standards bei Technik und Sicherheit eingehalten werden. Ein weiteres Kriterium ist die Umweltverträglichkeit. Dabei prüfen die Kontrolleure, dass die Fahrzeugteile keine erhöhten Schadstoff- oder Geräuschemissionen an die Umwelt abgeben.

Weil die Genehmigung nach EU-Vorgaben erfolgt, hat diese im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum Bestand. Das bedeutet, dass die Hersteller ihre Fahrzeugteile nicht in jedem EU-Land aufs Neue prüfen und genehmigen lassen müssen.

Um sicher zu gehen, dass sich die Hersteller auch nach der Genehmigung bei der Produktion an die Vorgaben halten, werden die Produktteile immer wieder überprüft. Stellen die Kontrolleure des KBA oder des beauftragten Dienstleisters dabei fest, dass die produzierten Fahrzeugteile nicht dem festgelegten Anspruch genügen oder gar die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, kann die Genehmigung widerrufen werden.

Betriebsuntersagung als letzter Schritt

Seit 2017 gibt es beim KBA die Abteilung „Marktüberwachung“, in der die Behörde Hinweisen auf Mängeln bei Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen nachgeht. Diese Hinweise können sowohl von anderen Behörden, aber auch von Privatpersonen oder Medien stammen. Kommt das KBA bei der Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit von Personen besteht, hat es die Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu warnen und eine Rückrufaktion anzuordnen.

Dabei sind das KBA und die Hersteller aber auch auf die Mitarbeit der Fahrzeughalter angewiesen. Nur wenn diese ihr Fahrzeug in einer entsprechenden Werkstatt abgeben, kann das mangelhafte Fahrzeugteil repariert oder ausgetauscht werden. Kommen die Halter dieser Aufforderung auch nach mehrmaliger Benachrichtigung nicht nach, können die zuständigen Zulassungsbehörden vor Ort dem Halter im Auftrag des KBA untersagen, sein Fahrzeug weiter im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.

Einen Rekord solcher „Betriebsuntersagungen“ gab es nach Angaben des KBA im Jahr 2018. Damals meldete die Behörde rund 146.000 Fahrzeuge an die Zulassungsstellen. Zum Vergleich: 2017 gab es weniger als 60.000 Hinweise, Fahrzeugen die Zulassung für den Straßenverkehr zu entziehen. „Die hohe Anzahl begründet sich zum einen auf die im Jahr 2015 gestarteten Rückrufmaßnahmen zur Diesel-Abgasthematik und zum anderen auf Airbag-Rückrufe diverser Hersteller“, schreibt das KBA dazu auf seiner Internetseite. Nachdem die betroffenen Halter in den Jahren zuvor nicht auf die Rückrufaktionen reagiert hatten, wurden ihren Fahrzeugen 2018 der Betrieb untersagt.

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DIE RHEINPFALZ feiert 2020 ihren 75. Geburtstag. In unserem Jubiläumskalender erinnern wir jeden Tag an ein besonderes Ereignis oder eine ungewöhnliche Geschichte aus den vergangenen 75 Jahren.
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