Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel Barrierefrei Wohnen: Es gibt wieder Zuschüsse

Wer sein Bad altersgerecht gestalten will, kann für den Umbau Förderungen beantragen.
Wer sein Bad altersgerecht gestalten will, kann für den Umbau Förderungen beantragen.

Nach einem Förderstopp 2025 stellt der Bund in diesem Jahr wieder Zuschüsse für Eigentümer und Mieter bereit, die Haus oder Wohnung barrierefrei umbauen.

Wer die Chance nutzen möchte, sollte mit der Maßnahme aber noch eine kurze Zeit warten. Denn das Geld gibt es nur, wenn mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde. Ab dem offiziellen Start des Programms im Frühjahr ist es dann aber wichtig, den Antrag schnell zu stellen – und dafür vorbereitet zu sein. Kostenlose Architekten-Beratungen helfen dabei. Ob Einbau einer bodengleichen Dusche, eines Treppenlifts oder einer elektrischen Rollladensteuerung, die Verbreiterung von Türdurchgängen für Rollstuhl und Rollator oder der Abbau von Schwellen am Hauseingang und in der Wohnung: Mit einer Finanzspritze des Bundes lassen sich die Ausgaben leichter stemmen.

Laut staatlicher KfW-Förderbank können neue Anträge voraussichtlich „ab Frühjahr“ dieses Jahres gestellt werden, da zuvor noch neue gesetzliche Vorgaben für den Antragsprozess technisch umgesetzt werden müssten. Die Mittel in Höhe von zusammen 50 Millionen Euro stammen vom Bundesbauministerium.

Warum die Eile beim Antrag?
Es wird mit einem großen Andrang. So waren die vom Bund bereitgestellten Mittel in den Jahren bis 2024 –in Höhe von teils ebenfalls 50 Millionen Euro, teils aber auch mehr – immer rasch vergriffen. Viele Antragsteller gingen leer aus. Trotz des großen Bedarfs stellte der Bund die Förderung fürs ganze Jahr 2025 aufgrund der schwierigen Haushaltslage ein.

Dass für 2026 wieder Geld da ist, markiert einen Neubeginn. „Dies ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind“, heißt es dazu bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wie groß der Bedarf in einer alternden Gesellschaft ist, zeigt sich auch daran, dass laut einer Studie nur rund 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland 2020 barrierearm waren. Für 2035 wird erwartet, dass dann rund 2 Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen werden.

Was kann ich jetzt schon tun?
Die Verbraucherzentrale rät, sich bei der Planung von Fachleuten beraten zu lassen und sich so auf die Antragstellung vorzubereiten. „Wer die Zuschüsse nutzen möchte, sollte jetzt aktiv werden, denn eine frühzeitige qualifizierte Beratung und Planung ist entscheidend, um bei Förderstart sofort antragsbereit zu sein“, sagt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, die von der Verbraucherzentrale getragen wird. Kooperationspartner der Landesberatungsstelle ist die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Wichtig: Ein Zuschussantrag kann nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Beginn gilt der KfW zufolge der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten hingegen nicht als Vorhabenbeginn.

Wo bekomme ich fachliche Hilfe?
Wer sich über die Möglichkeiten einer barrierefreien Gestaltung des eigenen Wohnumfelds sowie die Förderung informieren möchte, kann sich an die Landesberatungsstelle wenden: Telefon 06131/284871 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de. Vereinbart werden können kostenfreie Beratungen durch qualifizierte Architektinnen und Architekten in 15 rheinland-pfälzischen Städten, darunter in der Pfalz Kaiserslautern, Ludwigshafen, Pirmasens und Speyer, oder – bei Bedarf – auch bei sich daheim.

Wie hoch ist die Förderung?
Über die genauen Förderbedingungen des KfW-Programms ,,Barrierereduzierung - Investitionszuschuss, Nr. 455-B“ liegen noch keine Informationen vor. Im letzten Zuschussjahr 2024 gab es je einzelner Maßnahme zehn Prozent, maximal 2500 Euro, vom Staat dazu. Wer also beispielsweise 10.000 Euro an Ausgaben hatte, bekam 1000 Euro geschenkt. Es ist anzunehmen, dass sich die neue Förderung in einer vergleichbaren Größenordnung bewegen wird.

Das Programm richtet sich an private Eigentümer, Vermieter und Mieter, wobei Mietern empfohlen wird, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen. Allgemeine Informationen zum Ablauf des Antragsprozesses sind auf der KfW-Homepage bereits abrufbar (www.kfw.de).

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