Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel Auf Versicherungsschutz für das Balkonkraftwerk achten

Eine Hausratversicherung leistet in der Regel bei Schäden am Balkonkraftwerk durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Blitzeinschla
Eine Hausratversicherung leistet in der Regel bei Schäden am Balkonkraftwerk durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Überspannung. Versicherte sollten dennoch bei ihrer Versicherung nachfragen, ob das Gerät tatsächlich mitversichert ist.

Etwa eine Million Balkonkraftwerke sind in Deutschland installiert. Wer mit einem solchen Gerät eigenen Strom erzeugt, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen.

Eine eigenständige Photovoltaik(PV)-Versicherung, wie sie für große PV-Anlagen auf ganzen Dächern angeboten wird, braucht es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Balkonkraftwerke nicht. Die sehr viel kleineren Balkonkraftwerke werden auch Steckersolargerät oder Mini-PV-Anlage genannt und können von Eigentümern und Mietern, nach Absprache mit dem Vermieter, ohne viel technischen Aufwand am Haus oder Balkon angebracht werden. Hier geht es um zwei Versicherungen: die für den Hausrat und die private Haftung.

Hausratversicherung: Sie leistet bei Schäden am Gerät durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Überspannung. „Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrats“, sagt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er rät, den Hausratversicherer über das Balkonkraftwerk zu informieren, damit es in den Versicherungsschutz aufgenommen wird. Dies könne teilweise ohne Aufpreis geschehen.

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass der Versicherer-Verband GDV seine Musterbedingungen für Hausratpolicen um die Balkonkraftwerke erweitert hat. Das war im November 2023. Die meisten Versicherungen übernehmen diese Musterbedingungen, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Deshalb kann es sein, dass die Steckersolargeräte vor allem in älteren Verträgen möglicherweise noch nicht eingeschlossen sind.

Neben Naturgefahren decken die Hausratpolicen in der Regel auch den sogenannten Einbruchdiebstahl ab. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, darüber hinaus auch den einfachen Diebstahl des Balkonkraftwerks mitzuversichern. Das betrifft Fälle, in denen das Gerät ohne vorherigen Einbruch ins Haus oder in die Wohnung abmontiert und geklaut wird.

Privat-Haftpflichtversicherung: Das größere wirtschaftliche Risiko besteht darin, dass Dritte einen Schaden durch das Balkonkraftwerk erleiden, etwa infolge eines Defekts an der Anlage – mit einem Brand als mögliche Folge – oder weil das Modul herunterfällt und einen Menschen trifft. „Auch hier gilt es, im individuellen Fall mit der Versicherung zu klären, ob die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt, wie sie beispielsweise durch Kurzschlüsse im Netz verursacht werden können“, sagt Verbraucherschützer Wolf. Sind diese Schäden bislang nicht abgedeckt, sollten die Versicherungsbedingungen um einen entsprechenden Passus ergänzt werden, so sein Rat. Auch dies könne teilweise ohne Aufpreis erfolgen.

Hierbei gilt es zu beachten, dass gesetzlich zwar keine Pflicht zum Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung besteht. Da die Verantwortlichen für Schäden aber unbegrenzt haften – im schlimmsten Fall lebenslang mit dem eigenen Vermögen – ist sie den Verbraucherzentralen zufolge eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Dennoch verfügten vor einigen Jahren rund 17 Prozent der deutschen Haushalte nicht über diesen Schutz, wie der GDV ermittelte. Viel Geld kostet die Absicherung nicht. Nach Angaben von Stiftung Warentest gibt es sehr gute Verträge bereits ab rund 50 Euro im Jahr.

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