Ratgeber
Auf Versicherungsschutz für das Balkonkraftwerk achten
Eine eigenständige Photovoltaik(PV)-Versicherung, wie sie für große PV-Anlagen auf ganzen Dächern angeboten wird, braucht es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Balkonkraftwerke nicht. Die sehr viel kleineren Balkonkraftwerke werden auch Steckersolargerät oder Mini-PV-Anlage genannt und können von Eigentümern und Mietern, nach Absprache mit dem Vermieter, ohne viel technischen Aufwand am Haus oder Balkon angebracht werden. Hier geht es um zwei Versicherungen: die für den Hausrat und die private Haftung.
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass der Versicherer-Verband GDV seine Musterbedingungen für Hausratpolicen um die Balkonkraftwerke erweitert hat. Das war im November 2023. Die meisten Versicherungen übernehmen diese Musterbedingungen, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Deshalb kann es sein, dass die Steckersolargeräte vor allem in älteren Verträgen möglicherweise noch nicht eingeschlossen sind.
Neben Naturgefahren decken die Hausratpolicen in der Regel auch den sogenannten Einbruchdiebstahl ab. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, darüber hinaus auch den einfachen Diebstahl des Balkonkraftwerks mitzuversichern. Das betrifft Fälle, in denen das Gerät ohne vorherigen Einbruch ins Haus oder in die Wohnung abmontiert und geklaut wird.
Hierbei gilt es zu beachten, dass gesetzlich zwar keine Pflicht zum Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung besteht. Da die Verantwortlichen für Schäden aber unbegrenzt haften – im schlimmsten Fall lebenslang mit dem eigenen Vermögen – ist sie den Verbraucherzentralen zufolge eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Dennoch verfügten vor einigen Jahren rund 17 Prozent der deutschen Haushalte nicht über diesen Schutz, wie der GDV ermittelte. Viel Geld kostet die Absicherung nicht. Nach Angaben von Stiftung Warentest gibt es sehr gute Verträge bereits ab rund 50 Euro im Jahr.