Finanz-Tipp Aktien, ETFs, Fonds: Wann ein Gemeinschaftsdepot sinnvoll ist
Was ist ein Gemeinschaftsdepot?
Im Unterschied zum klassischen Einzeldepot nutzen das Gemeinschaftsdepot mehrere Personen gemeinsam. „In der Regel sind es zwei Personen, ob Lebens- oder Ehepartner“, sagt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Ein Gemeinschaftsdepot kann aber auch etwa für eine Erbengemeinschaft infrage kommen. „Konkret haben die Personen ein gemeinsames Anlagekonto, in dem Wertpapiere verwahrt werden, bei einem Kreditinstitut“, sagt Juliane Weiß, Sprecherin beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Welche Arten gibt es?
Von einem Gemeinschaftsdepot gibt es zwei verschiedene Arten – das Oder-Depot sowie das eher selten vorkommende Und-Depot.
Welche Vorteile hat ein Gemeinschaftsdepot?
Der eigentliche Vorteil des Gemeinschaftsdepots liegt im gemeinschaftlichen Vermögensaufbau. „Mehrere können zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen zur Vermögensmehrung beitragen“, so Mai. Weitere Vorteile: Bei einem Oder-Depot sind alle Depotinhaber entscheidungsberechtigt und können einander vertreten. Erkrankt einer der Depotinhaber oder stirbt er oder sie, bleibt der andere oder bleiben die anderen handlungsfähig. Für jedes Einzeldepot fallen Kosten zum Beispiel in Form von Gebühren an. Bei einem Gemeinschaftsdepot zahlen alle für nur ein Depot Gebühren – das spart Kosten.
Gibt es auch Nachteile?
Die Depotpartner sollten sich über die Anlagestrategie einig sein. „Gerade, wenn die Partner verschiedene Ansichten über das Investieren haben, könnte es zu Konflikten in der Partnerschaft kommen“, sagt Weiß.
Ein Und-Depot ist im Alltag zeitaufwendiger. Denn hier können die Depotinhaber nur gemeinsam agieren. Möchte einer auf das Depot zugreifen, muss der andere damit einverstanden sein und dem Auftrag zustimmen. „Das kann ein schnelles Eingreifen erschweren, sofern der Partner nicht verfügbar ist“, so Weiß.
Legt bei einem Paar einer der Partner sein eigenes Vermögen im Gemeinschaftsdepot an, kann das unter Umständen als hälftige Schenkung an den anderen Partner gelten. Das kann steuerliche Auswirkungen haben. „Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, während für Unverheiratete nur ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt“, sagt Mai – alle zehn Jahre wohlgemerkt. Er rät, nur so viel Vermögen in das Gemeinschaftsdepot einzubringen, dass das mit Blick auf die Freibeträge bei der Schenkungsteuer gedeckt ist.
Wie wird ein Gemeinschaftsdepot eröffnet?
Nicht alle Banken bieten ein Gemeinschaftsdepot an. „Direktbanken bieten es eher an als die sogenannten Neobanken und Neobroker“, so Verbraucherschützer Mai. Manchmal macht die Bank auch ein gemeinsames Girokonto zur Bedingung für ein Gemeinschaftsdepot. Den Eröffnungsantrag müssen alle künftigen Depotinhaber gemeinsam stellen. „Auch müssen sich alle legitimieren“, sagt Bankensprecherin Weiß. Die Eröffnung kann persönlich und bei vielen Investmentanbietern auch online und per Ident-Verfahren erfolgen.
Gibt es Tipps zur Einrichtung eines Gemeinschaftsdepots?