Rheinland-Pfalz 29.03.2018 / 04:00 UhrVierbeiner ist kein Arbeitsmittel
«NEUSTADT.» Eine Lehrerin darf die Aufwendungen für ihren Hund, den sie auch in der Schule einsetzt, nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen, weil das Tier zwar auch...