Rheinpfalz Zur Sache: Zwei Gutachten für 36 500 Euro

Die Landesregierung hatte im Frühjahr 2014 zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Die staatskirchenrechtlichen Expertise des Kölner Juristen Stefan Muckel schlug mit 24.000 Euro zu Buche. Das religionswissenschaftliche Gutachten, das der Bayreuther Religionswissenschaftler Christoph Bochinger verfasst hat, kostete laut Bildungsministerium rund 12.500 Euro. Die beiden Gutachten liegen der Landesregierung seit über einem Jahr vor. Sie beauftragte die Wissenschaftler zu von ihr definierten Kriterien Stellung zu beziehen. Der Moslemverband Ditib wird stark beeinflusst von der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Die Imame der Ditib-Moscheen werden in der Türkei ausgebildet und von dort nach Deutschland ausgeliehen. Vor dem Hintergrund der engen Verbindung zwischen Ditib und dem türkischen Staat ist vor allem ein Augenmerk der Gutachten wichtig: Dem Grundgesetz zufolge überlässt die Bundesrepublik den Inhalt der religiösen Bekenntnisse den Religionsgemeinschaften. Das heißt: In Glaubensfragen hält sich der Staat zurück. Aus diesem Grund ist es auch anderen Staaten nicht erlaubt, sich in Grundsätze von Religionsgemeinschaften einzumischen. Sonst hätte ein fremder Staat in Deutschland Hoheitsrechte, über die noch nicht einmal die Bundesrepublik verfügt. Das Bildungsministerium schreibt in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Susanne Ganster vom Juni 2015 dazu: „Ein Religionsunterricht, dessen Grundsätze wesentlich durch einen anderen Staat beeinflusst sind, entspricht nicht den Regelungen des Grundgesetzes.“ |gana

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