Rheinpfalz Zur Sache: Erster Förderzweck bleibt die Unterstützung der Ausbildung

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Der Ursprung

Die schulische und berufliche Förderung von begabten Jugendlichen, deren Eltern kein Geld für Ausbildung oder Studium hatten, lag den Begründern der Stiftung, Daniel und Ruth Theysohn, in erster Linie am Herzen. Daniel Theysohn, Mitgründer der Tehalit (Heltersberg), habe damit verhindern wollen, dass Kinder nach der Volksschule als ungelernte Kräfte in die Schuhfabrik geschickt wurden, weiß der langjährige Stiftungsgeschäftsführer Dieter Schehl. So verfügte das Ehepaar, das zwischen Ludwigswinkel und Fischbach wohnte, am 20. Mai 1970, die von ihnen ins Leben gerufene Daniel-Theysohn-Stiftung mit 250.000 Mark auszustatten. Aus dem Ertrag des Stiftungskapitals wurde von da an die Ausbildung begabter Jugendlicher aus Ludwigswinkel und Fischbach gefördert. Die Erweiterung 1980 verfügten Daniel und Ruth Theysohn, dass ihre Anteile an der Tehalit nach ihrem Tod der Stiftung zukommen. Gleichzeitig erweiterten sie Förderzwecke und Fördergebiet. Erster Förderzweck blieb aber die schulische und berufliche Ausbildung von Jugendlichen in Ludwigswinkel, Fischbach, Waldfischbach-Burgalben, Heltersberg, Schmalenberg und Geiselberg; ein Großteil der Fördermittel fließt bis heute dort hinein. Darüber hinaus werden gefördert Vorhaben und Projekte in den Bereichen Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Tierschutz, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde – vorrangig in der Südwestpfalz. Förderung als Gratwanderung Gefördert wurden anfänglich zehn junge Leute, heute sind es im Jahr um die 800 zwischen 16 und 25 Jahren. Diskussionen darüber, wen die Stiftung auswählt, gab es von Beginn an. Schon der Stifter nahm deswegen die Ortsbürgermeister von Ludwigswinkel und Fischbach mit ins Boot; sie wurden dann automatisch Vorstandsmitglieder. Denn sie kannten ihre Schäfchen, meint Schehl, der selbst einmal in Fischbach Ortsbürgermeister war. Diskussionen darüber, wie die monatliche Ausbildungsförderung von 120 Euro gerecht verteilt wird, gibt es bis heute. Eine Grenze markiert seit zwei Jahren das Einkommen der jungen Leute, das 800 Euro brutto im Monat nicht überschreiten darf. Belegen müssen sie das natürlich auch. Doch der Kontrolle der finanziellen Verhältnisse sind Grenzen gesetzt, wie Gerhard Andreas und Birgit Grohmann vom Stiftungsvorstand betonen. Das beginne schon mit der Definition von Einkommen oder Vermögen der Eltern. Und: Je mehr Daten sie anforderten, umso mehr Verwaltungsaufwand hätten sie – Aufwand, der letztlich das Stiftungsvermögen schmälere. Eine Gratwanderung für Vorstand und Geschäftsführung. Und ein Thema, an dem sie arbeiten. Wer seine Ausbildung nicht ernst nimmt, kann übrigens die Förderung verlieren. Geschehen sei das schon, berichtet Dieter Schehl, so bei dauerhaft schlechten Noten und Schulschwänzerei – „es kommt alles raus“, meint er. Allerdings seien dies nur vereinzelte Fälle gewesen. Neu sind Deutschland-Stipendien für Studierende, die bestimmte Anforderungen erfüllen, sich etwa sozial engagieren. Deren Förderung durch die Stiftung kann durch dieses Stipendium, um das sich die jungen Leute bewerben müssen, auf 300 Euro im Monat erhöht werden. Die Stiftung allein fördert derzeit 22 Studierende an der Hochschule Kaiserslautern. Die Vergabe der Fördermittel Zweimal im Jahr wird generell über die Vergabe der Mittel entschieden. Dafür bereitet die Geschäftsstelle die registrierten Anträge vor. 180 bis 250 neue treffen pro Jahr ein; etwa 400 sind übers Jahr laufend in Bearbeitung. Auseinandersetzungen oder gar Streit habe es bislang im Vorstand über die Verteilung der Fördermittel noch nicht gegeben, stellt Gerhard Andreas fest. „Da ist gesunder Menschenverstand dabei und jeder hat im Hinterkopf die Frage: Was hätte Daniel Theysohn dabei gedacht?“ – Der Stifterwille steht über allem. Schwierig: Was ist förderfähig? Während Förderanträge von Jugendlichen meist nach festen Kriterien bearbeitet werden können, wird es bei Projekten anderer Förderzwecke oft komplizierter. Denn grundsätzlich gilt: Der Stifter wollte zusätzlich fördern und nicht etwa staatliche Kassen entlasten, betont Dieter Schehl – eine mittelbare Förderung entspräche nicht dem Stifterwillen. Zuschüsse anderer Töpfe müssen also berücksichtigt und auch belegt werden. Zunächst werden Vorhaben daher auf ihre Förderfähigkeit geprüft, was nicht immer ein einfaches Unterfangen ist. Was ist nicht förderfähige Betriebsausstattung, was reicht in den gewerblichen Bereich und wo sind zum Beispiel Grenzen zwischen Heimatpflege und der – nicht förderfähigen – Kulturpflege? Schwierig könnte es zum Beispiel bei einem neuen Mikrofon in einer Kirche werden, da dieses zur Betriebsausstattung zählt; anders sähe es wohl bei Fresken aus. Allerdings sei es am Ende stets eine Einzelfallentscheidung, betonen Andreas und Grohmann – auch deshalb will die Stiftung keine einheitlichen prozentualen Fördersätze festlegen. Geprüft werden neben Projektfortschritten übrigens auch die Abrechnungen, wo sie durchaus auf Kreativität stießen, stellt Schehl fest– „wir korrigieren ständig“. Ausgezahlt wird die Fördersumme übrigens dann, wenn Rechnungen und Belege vorliegen – anders als bei Jugendlichen, die zweimal im Jahr Geld erhalten. Verteilt werden Fördermittel übrigens nicht nur an fremde Projekte. So hat die Stiftung auch schon Mittel in ein eigenes Projekt mit Jägern investiert: für die Installation von Wildreflektoren an Straßen. |tre

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