Rheinpfalz Wohnwagen einfach im Wald entsorgt
Am Waldeingang zwischen Petersbächel und Gewerbepark steht seit Juli 2015 ein herrenloser Wohnwagen. Die offiziellen Stellen suchen nach dem Besitzer des Schrottfahrzeugs.
Offensichtlich unerlaubt abgestellt, konnten ihn bisher weder die Polizei noch die Kreisverwaltung ermitteln. Allen vorhandenen Hinweisen auf mögliche Zeugen war in diesem Zusammenhang nachgegangen worden, jedoch brachte dies kein verwertbares Ergebnis, wie die Kreisverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte. Ganz aktuell sei von Seiten der Forstverwaltung aber ein neuer Hinweis auf den Eigentümer aufgetaucht, dem nun nachgegangen werde. Sollte der Eigentümer ermittelt werden, muss er den Wohnwagen entweder selbst beseitigen oder ihm werden die Kosten für die Entsorgung in Rechnung gestellt. Fraglich ist, ob das Problem noch vor Beginn der Tourismussaison gelöst werden kann. Mittlerweile hat schon ein weiterer Umweltsünder seine Altreifen im Wohnwagen entsorgt. Lässt sich der Eigentümer nicht finden, werden sowohl Kreisverwaltung als auch Forst, auf dessen Gelände der Wohnwagen steht, auf den Kosten sitzen bleiben. Der Forst muss für den Transport zu einem bestimmten Ort sorgen – und diesen auch bezahlen –, an dem die Kreisverwaltung als zuständige Abfallbehörde den Wohnwagen übernimmt und einer Entsorgung zuführt, erläuterte Ulla Eder, Sprecherin der Kreisverwaltung. Das sei im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz so festgelegt. Diese Kosten gehen dann zu Lasten des allgemeinen Kreishaushalts, also des Steuerzahlers. Diese Regelung gilt übrigens auch für den Fall, dass Unbekannte Müll oder Gegenstände auf einem fremden Privatgrundstück ablegen, bestätigte Eder. Der betroffene Grundstücksbesitzer kann sich dann an die Kreisverwaltung wenden, die dafür sorgen muss, dass der ungenehmigt abgelagerte Abfall weggeschafft wird. Die Kosten dafür muss nicht der geschädigte Grundstückseigentümer tragen, sondern auch hier der Steuerzahler. Info Wer Probleme mit fremden Abfall auf seinem Gelände hat, kann sich unter Telefon 06331/809-219 an die Kreisverwaltung wenden. (ow/wü)