Rheinpfalz Versuchter Totschlag: Fünf Jahre Gefängnis für Eritreer

«Kaiserslautern.» Zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren Gefängnis, vornehmlich wegen versuchten Totschlags in drei Fällen, verurteilte das Landgericht am Montag einen jungen Asylbewerber aus Eritrea. Damit ahndete die Große Strafkammer vor allem den tätlichen Überfall des jungen Mannes auf zwei Straßenkünstler im Mai dieses Jahres in der Kaiserslauterer Fußgängerzone.
Der Angeklagte hatte am Vormittag des 18. Mai in der Kaiserslauterer Fackelstraße ohne Anlass mit dem eisernen Rohr eines Kartenständers auf zwei Straßenkünstler eingeschlagen. Die beiden Schausteller gaben dort gerade eine artistische Figur zum Besten, für die sie rot gekleidet und geschminkt waren. Nur das Eingreifen von Passanten konnte nach den Aussagen von Zeugen verhindern, dass die Darsteller nicht lebensgefährlich verletzt wurden. Als Motiv für seine Taten gab der Eritreer, der seit drei Jahren in Deutschland lebt, während der Vernehmungen wechselweise an, dass ihm entweder „eine innere Stimme“ oder gar Allah selbst befohlen habe, „alle Dinge mit der Farbe rot von der Erde zu verbannen“. Eine psychiatrische Untersuchung kam während der Untersuchungshaft zu dem Ergebnis, dass bei dem Angeklagten „eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen“ sei. Dafür sind nach Ansicht des Sachverständigen „keine traumatischen Erlebnisse“ in seinem Heimatland verantwortlich. Näher liege die Vermutung, dass der Missbrauch von Drogen ihn an jenem Tag „zu kurzfristigen psychotischen Handlungen“ verführt habe. „Gewisse Restzweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten“ räumte auch der Vorsitzende der Strafkammer bei der mündlichen Begründung des Urteils ein. Dies ändere allerdings nichts an der Substanz der Straftaten: „Nach der Verhandlung ist es erwiesen, dass ein versuchter Totschlag in drei Fällen vorliegt, jeweils in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung,“ „Dafür hält die Kammer eine Gesamtstrafe von fünf Jahren für angemessen.“