Rheinpfalz Tempo 30 in der Dahner Innenstadt?

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Mit den Ergebnissen der Lärmmessungen und mit möglichen lärmmindernden Maßnahmen für Dahn entlang der B 427 beschäftigte sich der Verbandsgemeinderat am Dienstag. Einen Beschluss fasste er nicht, da zuerst der Stadtrat eine Stellungnahme dazu abgeben soll. Ferner soll ein Konzept zum Schutz von Hochwasser und Starkregenereignissen gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Hauenstein und Annweiler aufgestellt werden.

Lärmaktionsplan

Das Schalltechnische Beratungsbüro GSB in St. Wendel führt eine Lärmkartierung für das Land Rheinland-Pfalz durch. Sandra Strünke-Banz informierte den Verbandsgemeinderat über die Ergebnisse der im Dahner Felsenland durchgeführten Messungen. Das Büro GSB führt auch im Saarland und in Baden-Württemberg schalltechnische Untersuchungen des Umgebungslärms durch. Rechtsgrundlage ist die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“. Diese trat am 18. Juli 2002 in Kraft. Deutschland begann mit der Umsetzung der EU-Richtlinie jedoch erst, als die EU ankündigte, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ging dann die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht über. Lärmkarten mussten bis zum 30. Juni 2017 und Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2018 erstellt werden für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (8219 pro Tag), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr. In Deutschland betrifft dies 70 Ballungsräume mit rund 24,4 Millionen Einwohnern, 49.000 Kilometer Hauptverkehrsstraßen, 14.000 Kilometer Haupteisenbahnstrecken und alle elf Großflughäfen. Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern sei sehr unterschiedlich, hieß es. Baden-Württemberg sei erheblich weiter – bei vielen Ortsdurchfahrten wurde bereits die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 festgesetzt. In Rheinland-Pfalz „seien noch viele dicke Bretter zu bohren“. Als Beispiel nannte Sandra Strünke-Banz das Umsetzen von Lärmschutzmaßnahmen in Hinterweidenthal, das auch vom Büro GSB betreut wird. Im Dahner Felsenland sind nur im Bereich der Stadt Dahn entlang der B 427 Maßnahmenpläne aufzustellen Der Straßenabschnitt ist etwa 6,7 Kilometer lang und führt durch die Stadt bis zum Stadtteil Reichenbach. Die Lärmaktionspläne sind laut Sandra Strünke-Banz unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Das Verfahren sei ähnlich wie beim Aufstellen von Bebauungsplänen. Dass es in Dahn erhebliche Probleme mit dem Lärmschutz entlang der B 427 gibt, ist dem LBM bekannt. Deshalb wurde bereits der Einbau von Schallschutzfenstern bezuschusst. Wie viele Anwohner davon Gebrauch machten, ist GSB nicht bekannt. In naher Zukunft ruhe nach Aussagen des LBM dieses Programm. Bei einem Lärmpegel mit über 70 Dezibel (dB(A)) am Tag und über 60 dB(A) bei Nacht wird von sehr hoher Belastung gesprochen, eine hohe Belastung liegt bei 65 bis 70 dB(A) am Tag und 55 bis 60 dB(A) bei Nacht vor. Betroffen sind in Dahn von einer sehr hohen Belastung am Tag 34 Anwohner und bei Nacht 40. Eine hohe Belastung haben am Tag 130 Anwohner und bei Nacht 145 Anwohner auszuhalten. Eine von mehreren lärmmindernden Maßnahmen, die auch rasch umzusetzen wäre, wenn der Straßenbaulastträger (LBM) mitmacht, wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30. Infrage käme der Abschnitt von der Einmündung „Im Gerstel“ durch die Stadt bis zum Verkehrskreisel beim SBK. Außerdem würde dadurch die Verkehrssicherheit erhöht. Verbandsbürgermeister Michael Zwick sieht augenblicklich als einzige Maßnahme eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30. Da die Stadt Dahn von einer solchen Maßnahme betroffen wäre, solle sie zuvor gehört werden. Zuständig sei jedoch die Verbandsgemeinde als Straßenverkehrsbehörde. Es wäre jedoch nicht sinnvoll, etwas zu beschließen, was die Stadt Dahn nicht wolle, so Zwick. Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend geändert, dass vor einer Zustimmung zum Entwurf des Lärmaktionsplans die Stadt Dahn zu beteiligen und zu fragen ist. Dem stimmte der Rat einstimmig zu. Hochwasserschutzkonzept Das Umweltministerium hat einen Leitfaden für die Aufstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzepts herausgegeben, um damit Kommunen bei der Aufstellung eigener Hochwasserschutzkonzepte zu unterstützen. Michael Zwick informierte den Rat, dass sein Hauensteiner Amtskollege Werner Kölsch an ihn herangetreten sei, ob es nicht möglich wäre, ein interkommunales Konzept zu entwerfen. Dies solle die Verbandsgemeinden Annweiler, Dahner Felsenland und Hauenstein umfassen. Der VG-Rat Hauenstein hat dieser Initiative bereits zugestimmt. Zwick meinte, dass ein sinnvolles Konzept für die Wieslauter nur unter der Beteiligung der Gemeinde Hinterweidenthal (VG Hauenstein) möglich und sinnvoll sei, da die Wieslauter dort entspringe. In das Hochwasserschutzkonzept seien auch Maßnahmen für das Zurückhalten von Außengebietswasser in die Ortslagen einzubeziehen. Hier seien die Ortsgemeinden gefordert, meinte Zwick. Das Aufstellen des Konzepts wird zu 90 Prozent durch das Land gefördert. Die erforderlichen Maßnahmen habe jedoch der Maßnahmenträger (Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde) zu finanzieren. Dazu meinte der Erfweiler Ortschef Walter Schwartz: „Wir zahlen viel Geld für das Erstellen von Konzeptionen. Dieses Geld fehlt uns aber nachher beim Umsetzen der Maßnahmen.“ Einstimmig fasste der Rat den Grundsatzbeschluss, dass mit den Verbandsgemeinden Annweiler und Hauenstein ein interkommunales Konzept für den Schutz vor Hochwasser bei Starkregenereignissen erstellt werden soll.

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