Rheinpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Zweibrücker Stadtratsmitglied vorläufig ein

Placeholder-Image

Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen ein Stadtratsmitglied vorläufig eingestellt. Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt sagte, soll es statt eines Prozesses einen Täter-Opfer-Ausgleich geben. Die Beteiligten sind davon nicht begeistert.

Das Stadtratsmitglied soll einige Wochen nach der Wahl am 26. Mai im Dampf-Shop in der Maxstraße einen 44-Jährigen angepöbelt und bespuckt haben – vorausgegangen war ein Streit in den sozialen Medien. Der 44-Jährige erstattete Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung.

Parteien befürworten Prozess

Die Polizei gab nach ihren Ermittlungen den Fall an die Staatsanwaltschaft ab. Die hat das Verfahren vorerst eingestellt. Zunächst sollen sich beide Streitparteien aussprechen. Der 44-jährige Anzeigeerstatter ist davon nicht begeistert. „Ich will, dass er eine gerichtliche, rechtskräftige Strafe bekommt. Dabei geht es mir nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit. Er muss lernen, dass man so nicht durchs Leben kommt.“

Das Ratsmitglied will ebenfalls vor Gericht: „Von mir kann man nicht erwarten, dass ich so einen Täter-Opfer-Ausgleich mache. Ich habe gleich gesagt, ich will eine Verhandlung“, so das Ratsmitglied. Beide stützen sich in ihrer Argumentation auf ein Überwachungsvideo aus dem Dampf-Shop. Dem Stadtrat zufolge ist darauf zu erkennen, dass er weder aggressiv war noch gespuckt habe. Der 44-Jährige sieht das anders: „Ich habe das Video gesehen. Fakt ist: Er hat gespuckt.“

Mitglieder des Stadtrats überlegen nun, den 44-Jährigen anzuzeigen. Dieser habe seine Firma schlechtgeredet, dem Gremium Vetternwirtschaft und überteuerte Preise unterstellt.

Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig

Der Oberstaatsanwältin zufolge ist die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig. Sollte es dennoch zu einem Prozess und einer Verurteilung des Ratsmitgliedes kommen, sei ein Rauswurf aus dem städtischen Parlament unwahrscheinlich, so Stadtsprecher Heinz Braun. Ein Ausschluss könne von einem Gericht entschieden werden, sofern es sich um schwerwiegende Vergehen handelt. Das werde der Kommune gemeldet, die dann reagieren müsse, erläuterte Braun.

x