Rheinpfalz Schulgebäude freigegeben

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Der Verbandsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben hat beschlossen, das bisherige Grundschulgebäude in Burgalben inklusive Grundstück mit sämtlichen Rechten und Lasten entschädigungslos an die Ortsgemeinde zurückzugeben. Die Rückübertragung erfolgt rückwirkend zum 31. Juli.

Zu diesem Zeitpunkt wurden die Zählerstände ermittelt und es werden die jeweiligen Forderungen aus der bisherigen Nutzung berechnet. Die Verbandsgemeinde hat in die neue Grundschule investiert, die am Standort Waldfischbach ausgebaut und erweitert wurde. Die Ortsgemeinde habe in den vergangenen Jahren immer angemerkt, dass sie mehr Platz für die gleichfalls im Burgalber Gebäude untergebrachte Kindertagesstätte benötige. Jetzt bestehen dort Entwicklungsmöglichkeiten. „Die Ortsgemeinde kann tätig werden“, sagte Verbandsbürgermeister Lothar Weber (SPD). Ein umfassendes Angebot bei der Betreuung und gute Bildungsmöglichkeiten für Kinder sein ein wichtiges Argument für Familien, sich für einen Wohnort entscheiden, sagte Weber. Mit der Grundschule und der Integrierten Gesamtschule Daniel Theysohn in Waldfischbach seien ebenfalls hervorragende Möglichkeiten gegeben. Er wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde den Bau in Burgalben in einem dem Alter des Gebäude entsprechenden guten Zustand übergebe. So sei in der jüngeren Vergangenheit in die Fassadenerneuerung investiert worden, ebenso in die Wärmedämmung. Zudem sei ein neuer Zaun zum Nachbargrundstück installiert worden. 1972, mit Bildung der Verbandsgemeinde, war das Gebäude, für das die Ortsgemeinde als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, auf die Verbandsgemeinde übergegangen. Hintergrund war, dass die Verbandsgemeinde Schulträger wurde. Im Gesetz ist geregelt, dass die Verbandsgemeinde Schulgrundstücke an die Ortsgemeinde zurückübertragen muss, wenn diese nicht mehr für Schulzwecke benötigt werden und die Ortsgemeinde die Rückübertragung beantragt. Dieser Antrag wird in Waldfischbach-Burgalben wegen des Platzbedarfs in der Kindertagesstätte erwartet. Bis dato ist er noch nicht eingegangen. Als der Ortsgemeinderat die Rückübertragung beschließen sollte, hatte sich, wie berichtet, eine Ratsmehrheit – über Fraktionsgrenzen hinweg – dafür ausgesprochen diesen Punkt zu vertagen, da noch Informationen fehlten. Die Verbandsgemeinde Waldfichbach-Burgalben könnte die Rückübertragung ablehnen, wenn sie das Gebäude für eigene öffentliche Aufgaben benötigt. Das sei aktuell nicht der Fall. Es wird nun also auf den Antrag der Ortsgemeinde gewartet. „In jedem Fall läuft mit diesem Beschluss jetzt die Vier-Jahres-Frist“, stellte Jochen Werle (SPD) in der Verbandsgemeinderatssitzung fest. Wenn der Antrag der Ortsgemeinde erst vier Jahre nach diesem Beschluss eingeht, kann die Verbandsgemeinde diesen gleichfalls von Gesetzes wegen ablehnen.

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