Rheinpfalz Rote Karte für saarländische AfD

91-90835706.jpg

SAARBRÜCKEN/MAINZ. Wegen „erheblicher Zweifel an der Integrität von maßgeblichen Teilen des Landesvorstandes“ fordert der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) seinen saarländischen Landesverband auf, nicht zur Landtagswahl im März anzutreten. Für den Landesvorsitzenden Josef Dörr kommt das nicht in Frage: Selbstverständlich werde man antreten, so Dörr am Montag. Für die rheinland-pfälzische AfD stellt sich nun die Frage: Bleibt es bei der zugesagten Wahlkampf-Hilfe für die Saarländer?

Das Bundesschiedsgericht der Partei hatte am Samstag den Beschluss des Bundesvorstandes, die AfD Saarland aufzulösen, gekippt. Noch liegt die schriftliche Begründung des Schiedsgerichtes zwar nicht vor. In einer Rund-Mail an die Parteimitglieder informieren die Vorstandssprecher Frauke Petry und Jörg Meuthen aber über wesentliche Erwägungen der sechs Parteirichter. Die hätten anerkannt, so Petry und Meuthen, dass die vom Bundesvorstand vorgetragenen Verfehlungen im Landesvorstand des Saarlandes sehr wohl in weiten Teilen zutreffend und schwerwiegend seien. Eine Auflösung des gesamten Verbandes wegen des Fehlverhaltens nicht nur einzelner Landesvorstandsmitglieder erachteten die Parteirichter zwar als unverhältnismäßige Sanktion. „Das Parteischiedsgericht fordert uns aber geradezu auf, weiter gegen das Tun der Handelnden im Saarland vorzugehen“, sagt Dirk Driesang, Beisitzer im AfD-Bundesvorstand. Und: „Wir können dem Landesverband nicht verbieten, zur Landtagswahl anzutreten. Aber er muss wissen, dass er der AfD als Ganzes damit schadet.“ Der aus Bad Kreuznach stammende Driesang hatte als Beauftragter der Bundespartei eine Vielzahl von Ungereimtheiten bis hin zu Verstößen in der Amtsführung des Landesvorsitzenden Josef Dörr und seines Vizes Lutz Hecker recherchiert. Insbesondere prangerte er Kontakte zu führenden Köpfen rechtsextremer Gruppierungen im Saarland, zur NPD, der Freien Bürgerunion und anderer Gruppen an, die der saarländische Verfassungsschutz als Tarnorganisationen der NPD charakterisiert. Driesangs Recherchen hatten Ende März zum Vorstandsbeschluss, den Saar-Landesverband aufzulösen, geführt. Der Bundesparteitag in Stuttgart hatte das Vorgehen am 30. April dann bestätigt. Laut Driesang hätten die drei Anhörungstage des Bundesschiedsgerichts klar zum Vorschein gebracht, dass namentlich Dörr und Hecker „positiv wussten, mit wem sie sich da einlassen. Das waren keine Zufallskontakte“. Für die Bundespartei sei eine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen überhaupt und zumal, wie sie im Saarland angelegt worden sei, unerträglich. Der Bundesvorstand verfolge deshalb das laufende Parteiausschlussverfahren gegen Dörr und Hecker weiter. Losgelöst davon seien die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im März, Rolf Müller, zu betrachten. Gegen ihn steht der Vorwurf im Raum, er habe in verbotener Weise mit Nazi-Orden in seinem Saarbrücker Antiquariat gehandelt und auch historisches „KZ-Geld“ angeboten. Darauf von einem TV-Journalisten angesprochen, hatte Müller geäußert, er halte dies eines Spitzenkandidaten der AfD für nicht würdig. Trotzdem hält er an seiner Kandidatur fest. „Ich fände es gut, Herr Müller würde bei seiner Meinung bleiben“, sagt Bundesvorstandsmitglied Driesang und legt Müller damit eine Rücknahme seiner Kandidatur nahe. Das Bundesschiedsgericht erkannte laut Rund-Mail von Petry und Meuthen auch Unregelmäßigkeiten bei der Wahl der Delegierten für die Listenaufstellung zur Landtagswahl. Dadurch könnte die komplette Kandidatenliste ungültig werden. Wahlvorschläge dürfen aber bis zum 19. Januar noch geändert werden. Den Vorwurf, die drei Bezirkslisten und die Landesliste seien nicht korrekt erstellt worden, weist der Landesvorsitzende Dörr zurück. Am Montag sagte er, nach dem Erfolg vorm Schiedsgericht werde man selbstverständlich zur Landtagswahl antreten und werde auch die Mittel dafür haben. Letzteres ist eine Anspielung auf bisher ausbleibende finanzielle Unterstützung der Bundespartei für den Wahlkampf. Laut Driesang werde der kleine Parteitag der Bundes-AfD noch im November über eine Wahlkampf-Hilfe entscheiden. Der Bundesvorstand könne diese im Fall des Saarlandes aber blockieren. Die rheinland-pfälzische AfD will laut Parteisprecher Jan Bollinger erst die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesschiedsgerichts in Sachen Landesverband Saarland abwarten, ehe man das weitere Verhalten berät. „Die im Rundschreiben erläuterte Position des Bundesvorstandes ist für uns natürlich zu beachten. Aber wir wollen erst die Urteilsbegründung lesen“, so Bollinger. Im September war der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Uwe Junge der von seinem saarländischen Pendant damals als „Stargast“ angekündigte Gastredner beim Parteitag der Saar-AfD. In Erwiderung der saarländischer Wahlkampfhilfe vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz sagte Junge dem Nachbarverband „massive Unterstützung“ zu. Einwurf |cps

x