Rheinpfalz Rinder unter schlechten Bedingungen gehalten

Ein dauerhaftes, im Zweifel lebenslanges Verbot, Tiere zu halten, droht einem Mann aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land. Deutsch-Angus-Rinder hatte der Mann auf einer Weide und in einem Stall im Bereich der VG Pirmasens-Land/Stadt Pirmasens gehalten. Es gab tote Rinder. Die Tiere starben, weil sie laut Veterinäramt unter schlechten Bedingungen gehalten wurden.

Gestern beschäftigte sich der Kreisrechtsausschuss mit dem Fall. Die Probleme traten vor allem im Winter auf, weil der Stall ungeeignet war und der Mann nichts tat, damit die Tiere richtig trocken stehen. Auch an Wasser und Futter habe es gefehlt. Die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Katharina Satzky, bot dem Mann einen Vergleich an: Er solle das verhängte Tierhalteverbot akzeptieren, einen Kurs absolvieren, um seine Sachkunde in der Rinderhaltung nachzuweisen, und die Rinderhaltung wieder beantragen. Diesen Vorschlag lehnte der Mann, der die Tiere als Hobby und Nebenerwerb hält, ab. „Ich habe 13 Jahre Erfahrung mit der Rinderhaltung. Diesen Aufwand mit dem Sachkundenachweis muss und will ich nicht betreiben“, sagte er. 2001 hatte er mit zwei Rindern begonnen, zwischenzeitlich seien es 15 bis 20 Tiere gewesen. Aktuell hat er keine Rinder. Der Mann sei aktuell nicht fähig, artgerecht Rinder zu halten, steht für das Veterinäramt fest. Bringe er den Nachweis, dass er das könne, würde auch das Veterinäramt kein Problem darin sehen, wenn er die Rinderhaltung erneut beantragt würde. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine anonyme Anzeige im Juni 2013. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass fünf Tiere in gutem, acht jedoch in einem sehr schlechten Zustand waren. Sie waren abgemagert und von Parasiten befallen. Der Mann wurde aufgefordert, einen Tierarzt hinzuzuziehen und dafür zu sorgen, dass der nasse Stall trocken gehalten werde. Bei Nachkontrollen wurden immer wieder Mängel festgestellt. Der Ernährungs- und Gesundheitszustand der Rinder war nicht gut. Sie hatten teils zu wenig bis gar kein Wasser bekommen. Rinder starben. Der Stall blieb nass, die Tiere standen zudem in ihren eigenen Exkrementen, wurden nicht entsprechend gesäubert. Als ungeeignet für die Tierhaltung befanden die Veterinäre den Mann auch, weil er selbst während Kontrollen der Anweisung, die Boxen unmittelbar mit Stroh zu füllen, wenig bereitwillig nachgekommen sei. Untersuchungen ergaben, dass die verendeten Tiere an Parasiten litten und Keime in sich trugen, die andere Rinder auch haben. Rinder, die artgerecht gehalten werden, haben mit den Keimen aber kein Problem. Dass die Rinder gestorben seien, sei also auf die mangelhafte Haltung zurückzuführen. Dem Mann wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, ihm die Tierhaltung dauerhaft zu verbieten. Bei der Anhörung habe er gesagt, die Tiere kämen wieder auf die Weide und er werde die Sache verbessern. Das glaubten ihm die Veterinäre nicht mehr. Dass es den Tieren in den Monaten auf der Weide besser gehen würde, davon gingen sie aus. Dort gab es eine natürliche Wasserquelle, die Tiere konnten sich selbst versorgen. Anders als im Winter, wenn sie auf den Halter angewiesen waren. Die Kreisverwaltung untersagte die Tierhaltung und ordnete an, dass der Mann seine Rinder bis zum 1. Juni dieses Jahres verkaufen müsse. Sonst verkaufe sie der Kreis. Nachdem nichts geschah, veräußerte der Kreis die Rinder für 4250 Euro. Es wurden keine Rechtsmittel dagegen eingelegt, um einen Aufschub zu bekommen, weil der Mann damals selbst unschlüssig gewesen sei, ob er weiter Rinder halten wolle, sagte sein Anwalt. Jetzt gehe dessen Tendenz aber wieder dahin, weshalb es vornehmlich um das dauerhafte Tierhalteverbot gehe, das vom Tisch genommen werden sollte. Dass der Stall, den die Stadt Pirmasens bereits im Jahr 2010 als baufällig beanstandet hatte, in keinem optimalen Zustand gewesen sei, räumte auch der Anwalt ein. Sein Mandant habe jetzt Flächen in Pirmasens-Land gekauft. Die bisher gepachteten Weideflächen würden künftig nicht mehr genutzt. Da der Mann dem vorgeschlagenen Vergleich nicht zustimmte, entscheidet der Kreisrechtsausschuss. Auch darüber, wie viel Geld der Mann vom Kreis noch aus dem Rinderverkauf erhält. Dass ihm der Verkaufserlös zusteht, ist unstrittig. Ausbezahlt wurde das Geld aber noch nicht, weil Forderungen der Kreisverwaltung gegen den Mann bestehen. 500 Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf der Rinder (Ersatzmarken, Transportkosten) und 750 Euro für die Nachkontrollen. Den Erlös (4250 Euro) minus diese 1250 Euro könne er in den nächsten Tagen ausbezahlt bekommen, bot Satzky an. Das wird nicht passieren, „weil ich nicht einsehe, dass ich für diese Nachkontrollen bezahlen muss“, sagte der Mann. Der Kreisrechtsausschuss muss also auch über deren Rechtmäßigkeit entscheiden. (add)

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