Rheinpfalz Probleme mit Gaffern eher selten

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Immer wieder berichten Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute von Schaulustigen, die Einsatzkräfte bei Unfällen oder Bränden behindern. Nach dem Willen des Bundesrats sollen diese Gaffer künftig juristisch belangt werden. Rheinland-Pfalz will zudem Bußgelder erhöhen. Die RHEINPFALZ fragte Experten nach ihren Erfahrungen. Das Fazit: Probleme mit allzu neugierigen Beobachtern sind eher selten.

Ganz einfach ist es nicht, dem Phänomen der neugierigen, fotografierenden und manchmal sogar filmenden Beobachtern von Unfällen und anderen Katastrophen auf die Spur zu kommen. „Einsätze gegen Gaffer werden bei uns bisher statistisch nicht erfasst“, berichtet Bernhard Christian Erfort vom Polizeipräsidium Westpfalz. Das hat zum einen damit zu tun, dass es sich dabei streng genommen bislang um keinen echten Straftatbestand handelt: Denn strafbar macht sich ein Gaffer bisher erst, wenn er zum Beispiel Widerstand gegen die Anweisungen eines Polizisten leistet. Dann allerdings kann es teuer werden. „Eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird nach Paragraf 113 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet“, erläutert Erfort. Außerdem könne ein Gaffer auch wegen „unterlassener Hilfeleistung“ belangt werden: „Dazu genügt es schon, wenn jemand nicht beiseite tritt, um einen Rettungskorridor zu schaffen.“ Dazu könne die Polizei ganz Uneinsichtige auch „vorläufig in Gewahrsam nehmen“ und Mobiltelefone sowie Kameras sicherstellen. In der Praxis können sich die Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Westpfalz allerdings nur an einen herausragenden Fall vom Mai dieses Jahres aus Pirmasens erinnern: „Eine Person wollte damals von der Streckbrücke springen“, berichtet Erfort, „deshalb wurde sie gesperrt.“ Ein Gaffer durchbrach die Absperrung, dabei sei es zu Widerstand und dem Einsatz von Pfefferspray gekommen. Der Mann sei bereits zuvor gegen die eingesetzten Feuerwehrleute körperlich vorgegangen, schildert Erfort. Sprachlos machte die Polizisten eine Bemerkung des Gaffers nach seiner Festnahme: „Blöd gelaufen, dass der Typ nicht gesprungen ist.“ Nicht immer benehmen sich Neugierige bei Unfällen derart unangemessen und störend. „Aber auch wenn ein Fahrzeugführer sein Auto plötzlich willkürlich abbremst, um einen Unfall näher beobachten zu können, und dadurch andere Autofahrer zu Vollbremsungen nötigt, ist eine strafbare Handlung vorstellbar“, warnt Erfort. „Und mindestens 20 Euro sind fällig, wenn einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht nicht sofort Platz gemacht wird.“ Nimmt der Fahrer dann auch das Handy zur Hand, um im Vorbeifahren zu fotografieren oder filmen, kostet das noch einmal 60 Euro Strafe. Doch zumindest im Landkreis Kaiserslautern sind solche Peinlichkeiten offenbar sehr selten. „Ich habe bei den rund 230 Rettungskräften in unserer Organisation von insgesamt vier Fällen berichtet bekommen“, sagt Axel Gilcher, Leiter des Rettungsdienstes Westpfalz vom Deutschen Roten Kreuz. „Dabei ging es allerdings um größere Schadensereignisse im Straßenverkehr, bei denen Umherstehende tatsächlich unsere Arbeit behinderten. In zwei Fällen haben sich diese Leute sogar selbst gefährdet, es kam zu einem weiteren Auffahr-Unfall.“ Zwar würden die Sanitäter inzwischen auch auf den Umgang mit Gaffern geschult, „aber manchmal bleibt ihnen nur noch der Ruf nach der Polizei“. An „bislang überhaupt keine Probleme dieser Art“ erinnert sich dagegen Paul Goldinger, stellvertretender Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der VG Landstuhl. „Bei unseren Einsätzen machen die Leute in der Regel den nötigen Platz“, berichtet er. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass die ehrenamtlichen Brandhelfer meistens nicht nur die Örtlichkeiten, sondern auch die meisten Nachbarn kennen, vermutet Goldinger: „Es will doch keiner die Verantwortung dafür tragen, dass vielleicht ein anderer Mensch durch sein Verhalten zu Schaden kommt.“ |mibo

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