Rheinpfalz Presserat: Die Wächter

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Das Gremium

Der Presserat wird über einen Trägerverein von vier Berufsorganisationen von Journalisten und Verlegern getragen. Er ist nicht zuständig für Werbung und Anzeigen, für den Rundfunk und für private Internet-Blogs. 1973 hat er einen Pressekodex erstellt, der Grundsätze zum Beispiel für Sorgfaltsregeln, die Trennung von Werbung und journalistischen Berichten, Persönlichkeits- und Ehrschutz und die Achtung der Unschuldsvermutung enthält. Mehrmals wurden schon Formulierungen geändert. Über Richtlinie 12.1 wird sich das Plenum des Presserats im März austauschen. Mehr über Presserat und Pressekodex auf Die Kontrolle Jedermann kann sich über einzelne Veröffentlichungen beim Presserat beschweren (www.presserat.de). Drei Beschwerdeausschüsse tagen viermal im Jahr und bewerten die Beschwerden auf Basis des Pressekodex. Die Ausschüsse werden vom Plenum gewählt und sind jeweils zur Hälfte mit Verlagsvertretern und Journalisten besetzt. Die meisten deutschen Verlage haben sich durch eine Erklärung verpflichtet, eine vom Presserat erteilte Rüge zu veröffentlichen. Eine öffentliche Rüge wird im Fall einer massiven Verletzung eines ethischen Grundsatzes des Pressekodex ausgesprochen. Schwächere Sanktionen sind „Hinweis“ und „Missbilligung“. Die Zahlen Im vergangenen Jahr hat der Presserat 2350 Beschwerden erhalten, das sind so viele wie noch nie zuvor. Einen Großteil machten Beschwerden über die Berichterstattung zum Germanwings-Absturz aus. Das laufende Jahr hat mit rund zwei Dutzend Beschwerden zu den Berichten über die Übergriffe in Köln begonnen. Mehrere davon richten sich gegen das Titelbild der Focus-Ausgabe „Wir klagen an“ vom 8. Januar, das eine nackte Frau mit schwarzen Handabdrücken auf dem Körper zeigt, sowie gegen eine Illustration, die auf der Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ am 9. Januar zu sehen war. Sie zeigt, wie eine schwarze Männerhand zwischen zwei weiße Frauenbeine greift. (kwi)

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