Rheinpfalz Machbares von Wünschenswertem abgrenzen

Der entscheidende Satz im Haushaltsgenehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht sei, dass der Gemeinderat mit der Aufstellung eines Haushaltsplans Prioritäten setzen und Machbares von Wünschenswertem abgrenzen müsse, sagte Kämmerer Andre Gundacker am Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss. Einsparungen vornehmen, nachweisen, welche Aufgaben trotz Minus im Haushalt zwingend notwendig sind, um eine mögliche Anordnung zur Erhöhung der Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) zu verhindern, lautet die Aufgabe.
Vertreter der Orts- und Verbandsgemeinde hatten sich im Vorfeld intensiv mit jeder Position im Haushaltsplan befasst und Einsparvorschläge unterbreitet. Diesen wurde weitgehend zugestimmt und werden dem Rat zur Annahme empfohlen. „So viel Transparenz wie möglich, das war unser Ziel“, sagte der erste Beigeordnete Roland Schumm (CDU). Im Genehmigungsschreiben weist die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass die Ortsgemeinde ihr Budgetrecht verantwortungsvoll wahrzunehmen habe. Das sei mit der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes nicht geschehen, weil dieser eine Fülle zum Teil freiwilliger Maßnahmen enthalte, bei denen klar gewesen sei, dass sie nicht genehmigungsfähig sein würden angesichts der schwachen Finanzlage der Gemeinde. Bemängelt wird auch, dass die Erhöhung der Grundsteuer B, die der Ausschuss 2016 empfohlen hatte – als Zeichen dafür, dass man sich bemüht Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen – vom Gemeinderat abgelehnt wurde. Konsolidierungsansätze seien nicht erkennbar. Die aufzuzeigen war nun die gestellte Aufgabe. Keine einfache, wie Schumm, der geschäftsführende Beamte der Verwaltung, Frank Riedinger, Kämmerer Gundacker und der Abteilungsleiter der Bauabteilung, Andreas Busch aufzeigten. Zwar habe der Rat Recht mit der Einschätzung, dass vorhandene Einrichtungen unterhalten werden müssen. Aber der Grundsatz der Machbarkeit sei dabei zu beachten, erinnerte er daran, dass er bereits bei der Aufstellung des Planes darauf hingewiesen habe, dass sich vieles, was im Plan eingestellt sei, zeitlich und personell bedingt nicht innerhalb eines Haushaltsjahres bewältigen lasse. Deshalb sei es richtig, notwendige Aufgaben im Plan festzuhalten, um sie nicht aus den Augen zu verlieren, aber eben gestaffelt, das heißt verteilt auf mehrere Jahre. „Alles auf einmal geht nicht“, ergänzte Busch. Bei den freiwilligen Leistungen habe der Kreis in den vergangenen Jahren stets eine Reduzierung um 20 Prozent gefordert und eine entsprechende Haushaltssperre verordnet, erinnerte Gundacker. Diese Vorgabe sei aber immer eingehalten worden. Jetzt gelte es, 30 Prozent der veranschlagten freiwilligen Ausgaben einzusparen. Arbeiten und Ausgaben aus diesen Bereichen, die nach Auffassung der Gemeinde unbedingt gemacht werden müssen, müssten genau begründet werden.