Rheinpfalz Leichter Wohnen im Alter

Schon wenige Stufen können zum Hindernis werden. Der barrierefreie Hausumbau wird aber gefördert.
Schon wenige Stufen können zum Hindernis werden. Der barrierefreie Hausumbau wird aber gefördert.

Eine Rampe vor der Haustür, ein Treppenlift, eine niedrige Duschwanne oder breitere Türöffnungen – manchmal genügen schon kleinere Veränderungen, um Wohnungen altersgerecht zu gestalten. Die gute Nachricht: Für einen Umbau gibt es Fördermittel.

„Jede Institution, die in irgendeiner Weise über Sozial- oder Krankenversicherungen mit der Person verbunden ist, die umbauen will, sollte man anfragen“, empfiehlt Irmtraud Swoboda vom Verband Privater Bauherren (VPB). Manche Hilfsmittel können vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. „Ein Treppenlift wird regelmäßig über die Krankenkasse gefördert“, weiß Swoboda. Beim Vorliegen eines Pflegegrades kann auch die Pflegekasse zuständig sein. Manchmal stellen Bundesländer oder Kommunen Fördermittel zur Verfügung. Ein wesentlicher Geldgeber ist die KfW-Förderbank, die im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht umbauen“ zinsgünstige Darlehen gewährt. Sie gibt außerdem Zuschüsse für die Umbaumaßnahmen. Im Grunde kann dies jeder beantragen, denn die Förderung wird unabhängig vom Alter und der Einschränkung des Beantragenden gewährt. Beantragen können Eigentümer, Ersterwerber oder Vermieter eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Auch Mieter können die Förderung bekommen. Gefördert werden Umbauten, die dem Einbruchschutz oder der Barrierefreiheit dienen. „Es soll sichergestellt werden, dass jemand, der nicht mehr so beweglich ist, sich sicher in seiner Wohnung oder seinem Haus bewegen kann“, erklärt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Ein Rollstuhlfahrer hat dabei andere Bedürfnisse als Menschen mit rheumatischen Erkrankungen oder Sehproblemen. Entsprechend individuell sollte geplant werden: Wofür will ich vorsorgen oder was brauche ich in meiner Situation? Für Umbaumaßnahmen zu Einbruchschutz und Barrierefreiheit schießt die KfW in der Regel zehn Prozent der Investitionskosten zu, der Maximalzuschuss liegt bei 5000 Euro. Die Investition selbst muss für einen Zuschuss mindestens 2000 Euro betragen. Mit dem „Standard Altersgerechtes Haus“ kann man sogar bis zu 6250 Euro Zuschuss bekommen. Der Antrag sollte gestellt werden, bevor die KfW-Töpfe leer sind. In den vergangenen Jahren war das jeweils schon im Laufe des Sommers der Fall. Das heißt: Frühzeitig planen und sich auch bei Wohnberatungsstellen wie zum Beispiel der Caritas, der AWO oder dem DRK informieren.

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