Rheinpfalz Kritik an Fixkosten

Im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung in Langenbach stand am Mittwochabend der Gemeindewald: Zustimmung gab’s für die Stammholzvermarktung durch die kommunale Vermarktungsorganisation Pfalz. Um auf schwankende Marktpreise besser reagieren zu können sowie vor allem Verwaltungskosten einsparen zu können, warb Forstamtsleiterin Gabi Kleinhempel für die Gründung von Forstzweckverbänden.

Nach Aussage von Kleinhempel sieht das Gesamtkonzept von Ministerium, Waldbesitzerverband sowie Gemeinde- und Städtebund vor, die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über regionale Holzvermarktungsorganisationen abzuwickeln (wir berichteten mehrfach). Dazu ist vorgesehen, dass die Verbandsgemeinden Gesellschafter der Holzvermarktungs-GmbH werden. Wie Kleinhempel mitteilte, wird das Land über sieben Jahren die fünf Gesellschaften mit je einer Anschubfinanzierung von bis zu 500.000 Euro jährlich unterstützen. Bisher bekam der Landesforst für die Organisation der Holzvermarktung aus dem kommunalen Finanzausgleich jährlich 2,5 Millionen Euro. Bis Juni 2019 kann Stammholz aus dem Jahr 2018 durch den Landesforst vermarktet werden. Nicht betroffen von der Neuregelung sei Brennholz, das weiterhin vom Revierförster bereitgestellt und in Verantwortung der Gemeinde verkauft werde, informierte Kleinhempel. In der sich anschließenden Diskussion bemängelten die Räte die ihrer Ansicht zu hohen Fixkosten, die meist zu defizitären Jahresabschlüssen führten. In der derzeitigen Waldbewirtschaftung sieht Kleinhempel nur wenig Spielraum, diese Kosten signifikant senken zu können. Zudem seien die Reviere nach dem Landesforstgesetz viel zu klein. Die Konsequenz daraus wäre, dass über den Landesforst keine Revierleiter eingesetzt werden dürften, erklärte Kleinhempel. Sie warb für die Gründung von Forst-Zweckverbänden, bei denen jede Kommune weiterhin Eigentümer ihres Waldes bleibe. Als Vorteil wertet Kleinhempel, dass das Forstamt nur noch einen Wirtschaftsplan je Zweckverband erstellen müsse. Nicht die Gemeinden, sondern der gewählte Vorstand des Zweckverbandes entscheide über diese Pläne. Vorteile ergäben sich auch bei der Holzernte. Man könne flexibler auf schwankende Marktpreise reagieren, sprich: es muss nicht zwingend in jedem Betrieb jährlich Holz eingeschlagen werden. Zweckverbände seien darüber hinaus nicht an die Grenzen der Verbandsgemeinden gebunden, betonte die Forstamtsleiterin. Weitere Themen —Die Entscheidung über das Ansinnen Krottelbachs, das Forstrevier Glan-Münchweiler zu verlassen, vertagte der Rat. Laut Forstamtsleiterin Kleinhempel hat Krottelbach das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren nicht eingeleitet. Also könne über eine Neuabgrenzung des Reviers nicht abgestimmt werden. —Für die Renovierung des Dorfgemeinschaftshauses vergab das Gremium die Maler- und Verputzarbeiten an den örtlichen Malerbetrieb Michael Hopprich, der das günstigste Angebot abgegeben hatte. —Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten soll die Verbandsgemeinde Oberes Glantal übernehmen.

x