Rheinpfalz Kosten für Kanal bleiben Thema

Der öffentliche Teil der Sitzung des Verbandsgemeinderates Pirmasens-Land am Mittwochabend stand kurz vor dem Ende, so dass der einzige Zuhörer und die Pressevertreter sich schon auf den Heimweg machen wollten. Doch dann kam der Befehl des früheren Berufssoldaten, des SPD-Fraktionsvorsitzenden Heinrich Hoffmeister: „Halt, hier bleiben, noch nicht weggehen, ich habe noch was“. Es ging um den Ausbau der Kreisstraße 2 in der Ortslage Hilst und um die Kreisstraße 7 auf dem Kettrichhof.

Hoffmeister wollte gehört haben, dass die Kosten für den geforderten Bau des Regenwasserkanals in der Ortsdurchfahrt Hilst, der K 2, mit 750 000 Euro voll zu Lasten der Verbandsgemeindewerke gingen. Für ihn bedeute dies, dass sich dieser Betrag in voller Höhe auf die Gebühren niederschlagen werde und von der Solidargemeinschaft verbandsgemeindeweit zu verkraften wäre. Hoffmeister stellte sich die Frage, ob und welche Straßen man dann überhaupt noch ausbauen könnte. Er dachte da wohl als Lemberger Ortsbürgermeister an den Ausbau der desolaten Ortsdurchfahrt der K 7 in Kettrichhof. Damit aktivierte er seine Hilster Bürgermeisterkollegin Carina Lang (CDU). Sie erklärte, dass ihre Bürger nicht unbedingt einen Ausbau der Ortsdurchfahrt bräuchten. Vielmehr würde es ausreichen, wenn die Straßendecke abgefräst und danach der Unterbau mit einer neuen Verschleißdecke versehen würde. Gefordert war nun Verbandsbürgermeisterin Silvia Seebach (CDU), die zu umfassenden Erklärungen ausholte. Sie seien notwendig, weil sie im Anschluss an eine Kreisausschusssitzung eine Presseerklärung herausgegeben hätte. Diese wäre jedoch bislang nicht veröffentlicht worden und müsse daher auf diesem Wege Licht in die unterschiedlichen Meinungen zwischen Landkreis als Straßenlastträger und der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und der Ortsgemeinde Hilst andererseits bringen. Laut Seebach müssten die beiden Kreisstraßen differenziert gesehen werden. Danach gebe es in Rheinland-Pfalz einen Rahmenvertrag zwischen dem Kreis und den jeweiligen Verbandsgemeinden. Diese regle die Abwasserbeseitigung durch ein Kanalsystem. Die K 2 sei gegenüber der K 7 nicht in diesem Vertrag enthalten. Deshalb bestehe für Hilst keine vertragliche Lösung, sondern es müsse individuell gesehen und rechtlich gesondert bewertet werden. Die in Hilst zu bauende Anlage diene prinzipiell der Oberflächenentwässerung der Kreisstraße. Deshalb sei eine eigene Kostenbeteiligung des Kreises zu vereinbaren. Kosten, bei denen der Gebührenzahler keinen Vorteil habe, dürften nicht in die Entgelte eingerechnet werden. Dies befürchtete ja Hoffmeister. Hoffmeisters Befürchtungen zerstreute Seebach jedoch und erklärte, dass sich durch die jüngste Kreisausschusssitzung nichts an den Rechtsauffassungen der Verbandsgemeinde und ihrer Werke geändert habe. „Wir sind weiterhin am Ball“, so die Bürgermeisterin. Unter Hinweis auf die Kosten von 750.000 Euro werde nochmals über ein Berechnungsmodell verhandelt mit dem Ziel einer Kostensenkung für die Werke. Allen Bürgern der Verbandsgemeinde gegenüber und nicht nur denen von Hilst habe sie die Verpflichtung, nach Möglichkeit jegliche Kostenpflicht für die Straßenoberflächenentwässerung von Hilst zu nehmen, um so eine daraus folgende Gebührenerhöhung zu vermeiden. (dan)

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