Rheinpfalz Kombitickets in der Kritik

Am kommenden Mittwoch entscheidet das Landgericht Zweibrücken darüber, ob die Gemeinde Fischbach im Biosphärenhaus weiter Kombitickets ohne Berücksichtigung der Falknerei verkaufen darf.

Vorausgegangen ist dem ein Antrag auf einstweilige Verfügung durch den Falkner beim Biosphärenhaus, Torsten LeLeux, der sich durch den Verkauf der neu eingeführten Kombitickets ohne Falknerei benachteiligt sieht (die RHEINPFALZ berichtete am 8. April). Hierbei handelt es sich um das Schülererlebnisticket und das Sauertalticket. Beide wurden mit der Saison 2015 eingeführt. Schon seit 2013 gibt es allerdings das Biofleckticket in Zusammenarbeit mit der Burg Fleckenstein und seit 2014 ein Kombiticket mit der Wappenschmiede, beides auch ohne Falknerei. Bürgermeister Michael Schreiber sagte gestern, er sei sich keiner Schuld bewusst. Der Vertrag mit dem Falkner, in dem das Kombiticket Biosphärenhaus/Wipfelpfad/Falknerei festgelegt sei, verbiete keinesfalls die Kooperation mit anderen Partnern. Im Dezember sei die Gemeinde an den Falkner herangetreten mit dem Vorschlag, Einzeltickets in eigener Regie für die Falknerei zu verkaufen, da diese von Besuchern vermehrt nachgefragt würden. Daraufhin habe Schreiber vom Falkner ein Schreiben erhalten, in dem dieser bei Verzicht auf die Sicherheit des Kombitickets einen garantierten Mindestverkauf an Tickets über den Betrag von 100.000 Euro durch die Gemeinde garantiert haben wollte. „Damit würden wir eindeutig gegen kommunalrechtliche Vorschriften verstoßen“, so Schreiber. Daraufhin habe man dem Falkner nochmals ein Gesprächsangebot über den Verkauf von Einzeltickets durch das Biosphärenhaus gemacht, worauf dieser jedoch nicht eingegangen sei. Nachdem Le Leux keine Gesprächsbereitschaft signalisiert habe, habe man die Entscheidung über die Erhöhung der Eintrittspreise für Biosphärenhaus und Wipfelpfad um einen Euro ohne ihn beschlossen und den Beitrag für den Falkner im Kombiticket bei 3,50 Euro belassen. Anfang Februar habe man den Falkner dann über den Beginn der Saison am 1. März informiert und nochmals angeboten, die Einzeltickets zu verkaufen. In diesem Zuge sei er auf die geplanten Sondertickets schriftlich hingewiesen worden; LeLeux habe von den Kombitickets nicht erst aus der Presse erfahren. Auf dieses Schreiben habe er ebenfalls nicht reagiert. Am 18. März habe die Gemeinde nochmals ein Angebot gemacht, dass man bereit sei, zusätzlich zu den Sondertickets und dem Kombiticket Einzeltickets für die Falknerei zu verkaufen. Zu diesem Zeitpunkt hatte LeLeux aber laut Schreiber schon rechtliche Schritte eingeleitet. Über den Anwalt des Falkners sei er aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der sich die Gemeinde dazu verpflichte, die Kombitickets ohne Falknerei nicht zu verkaufen. „Wir sind nach wie vor gesprächsbereit und stellen die Falknerei nicht in Frage, behalten uns aber vor, uns weitere Kooperationspartner selber auszusuchen“, so der Ortschef. Er verweist darauf, dass sich die Gemeinde die Bereitstellung der Infrastruktur für die Falknerei immerhin 21.000 Euro habe kosten lassen, dass man sogar das Holz für die Zuschauertribünen kostenlos geliefert habe. Gleichwohl sei ihm bewusst, dass der bestehende Vertrag deutliche Lücken aufweise und manche Sachverhalte nicht eindeutig geklärt seien. So würden ab 1. März mit Saisonbeginn im Biosphärenhaus die Kombitickets mit Falknerei verkauft, obwohl die Falknerei erst am 1. April ihre Saison starte. Nicht eindeutig geregelt sei auch der Umgang mit ausgefallenen Flugshows. Sage der Falkner etwa kurzfristig ab und es seien schon Kombitickets verkauft, würden die Besucher verständlicherweise ihre Eintrittsgelder zurückverlangen. Das Falknereiticket behalte zwar seine Gültigkeit, doch es sei den Besuchern schwer zu vermitteln, dass sie nochmals kommen sollten, um die Show zu sehen. (wü)

x