Rheinpfalz Kahlschlag bei Fichten

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Ein Heimspiel hatte am Donnerstagabend der Leiter des Forstreviers Hackmesserseite, Revierförster Michael Betz aus Kröppen, als er dem Ortsgemeinderat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2018 vorstellte. Kalkuliert wird mit einem Gewinn von 6500 Euro. Den Plan verabschiedete der Rat einstimmig.

Das Forsteinrichtungswerk sieht einen jährlichen Hiebsatz von 1131 Festmetern vor. Eingeschlagen werden jedoch lediglich 860 Festmeter, 753 gehen in den Verkauf. In den Gemarkungen „Römerhügel“, „Wüste Klamm“ und „Frohnbach“ sollen Eichen, Buchen, Kiefern und Douglasien eingeschlagen werden. In der Gemarkung „Bösch“, zwischen dem in der Weberstraße beginnenden Wirtschaftsweg und der Kröpper Kläranlage, soll der gemeindliche Fichtenbestand wegen Borkenkäferbefalls und Windwurfs vollständiger eingeschlagen werden. Eine Holzernte von 220 Festmetern wird erwartet. Anschließend soll die Fläche mit Laubholz aufgeforstet werden. Kosten von 3000 Euro werden dafür kalkuliert. Da das Forsteinrichtungswerk – das gilt stets für zehn Jahre – bereits seit einem Jahr abgelaufen ist, wird es laut Betz im kommenden Jahr neu erstellt. 2018 werden Erträge in Höhe von 47.750 Euro erwartet, die Ausgaben liegen bei 41.250 Euro vor. Betz geht davon aus, dass der ausgewiesene Gewinn von 6500 Euro auf eine fünfstellige Summe anwachsen könnte, so wie es sich auch für 2017 abzeichnet. „Unser Wald bringt in den letzten Jahren konstant Gewinne“, sagte Ortsbeigeordneter Gerhard Büchler. Intensiv befassen müsse man sich mit der Holzvermarktung, die aus kartellrechtlichen Gründen 2019 neu geregelt werden muss. Ratsmitglied Frank Kupper erkundigte sich im Hinblick auf die ebenfalls anstehende Verabschiedung der Friedhofssatzung über Waldbestattungen. Dabei dachte er an den „Stausteiner Wald“. Betz empfahl ihm, sich unmittelbar mit seinem Kollegen vom Wilgartswieser Ruheforst in Verbindung zu setzen. Dort sei der Forst für die Waldbestattungen verantwortlich. Das sah Gerhard Büchler als eine gute Idee an. Einstimmig verabschiedet hat der Rat die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung. Verkürzt wurde mit Einverständnis der Kreisverwaltung beispielsweise die Ruhefrist für Urnen von 25 auf 15 Jahre. Verlängert wird die Ruhezeit lediglich um jeweils fünf Jahre und nicht mehr gleich um zehn oder 20 Jahre. Auch Gestaltungsmöglichkeiten von Grabmalen wurden modifiziert. Durch die Einführung von Rasen- und Baumgrabstätten mussten neue Gebühren eingeführt werden. Pro Jahr werden für Wahlgrabstätten Pflegekosten von 20 Euro fällig, bei Wahlurnengrabstätten sind es zehn Euro jährlich. Die Satzungen treten im Januar in Kraft.

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