Rheinpfalz Ja-Fraktion scheitert auf der ganzen Linie

Nachwirkungen hatte die turbulente Ratssitzung in Schmalenberg im März, als es um die Dienstaufsichtsbeschwerde der Ja-Fraktion gegen Bürgermeister Peter Seibert (WG Seibert) und die Übernahme der Trägerschaft für den Kindergarten durch die Ortsgemeinde gegangen war. Die Dienstaufsichtsbeschwerde war haltlos und an der Übernahme der Trägerschaft wird festgehalten. Das waren Erkenntnisse und Entscheidungen in der Ratssitzung am Mittwoch.

„Ich persönlich finde es bisschen komisch. Wenn man als Fraktion einen Antrag stellt, ist man wenigstens bei der Sitzung anwesend, in der der Antrag behandelt wird. Das ist schon traurig“, sagte Seibert mit Blick darauf, dass beide Mitglieder der Ja-Fraktion – Martin Ehrhard und Simone Hettesheimer – die Teilnahme an der Sitzung abgesagt hatten. In dem Antrag, über den in der vorigen Ratssitzung nicht entschieden werden konnte, weil er von der Ja-Fraktion nicht fristgerecht eingebracht worden war, forderte diese, dass die Gemeinde ihren Beschluss aufheben soll, die Kindergartenträgerschaft zu übernehmen, weil dies auf falschen Informationen gründe. Wie berichtet, soll die Trägerschaft bis zum 1. Juli von der Protestantischen Kirchengemeinde Schmalenberg auf die Ortsgemeinde übergehen. „Der Antrag der Ja-Fraktion entbehrt jeder Tatsache“, sagte CDU-Sprecher Dieter Schäfer, und WG-Seibert-Sprecher Ralf Schmalenberger bestätigte: „Dem Antrag fehlt jegliche Grundlage.“ Folglich lehnte der Rat den Antrag einstimmig ab. Erledigt sei die Sache noch nicht, sagte Schmalenberger, und Schäfer schloss sich dem Anliegen der WG Seibert im Namen der CDU-Fraktion an. Die Ja-Fraktion hatte sich wegen der Trägerschaftsübernahme an die Evangelische Landeskirche gewandt und aus deren Antwortschreiben ihren Antrag abgeleitet. Das hätte die Fraktion nicht tun dürfen, steht für die übrigen Ratsmitglieder fest. Sie möchten geprüft haben, ob es hier eine Amtsanmaßung gegeben habe. Das solle die Verbandsgemeinde klären. Möglicherweise habe ein Mitarbeiter der Landeskirche eventuell gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Die Verbandsgemeinde nahm den Auftrag an, ob er zum Ziel führen wird, ist offen, zumal Bürgermeister Seibert bereits mit dem Sachbearbeiter bei der Landeskirche telefoniert hatte. Dieser hatte mit Hinweis auf den Datenschutz die Herausgabe des Schreibens der Ja-Fraktion an die Ortsgemeinde verweigert. Es werde herausgegeben, wenn die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde nachfrage, sei ihm gesagt worden, erklärte Seibert. Das habe die Kreisverwaltung offensichtlich nicht getan. Es soll noch mal nachgehakt werden, forderten die Ratsmitglieder. Zum laufenden Trägerübergangsprozess merkte Seibert an, dass es ein Gespräch aller Beschäftigten mit Vertretern des Verbandes der kommunalen Arbeitgeber gegeben habe, der die Gemeinde arbeitsrechtlich bei der Übernahme der Trägerschaft berät. Seibert sagte, er sei sicher, dass der Fahrplan bis zum 1. Juli eingehalten werden könne. Bis dahin erhält der Kindergarten eine neue Blitzschutzanlage – die alte ist defekt – zum Preis von 7639 Euro. Den Auftrag vergab der Rat an die Firma Lösch, Offenburg. Mit der Frage zur Übernahme der Kindergartenträgerschaft war die März-Sitzung noch nicht abschließend aufgearbeitet. Seibert las das Antwortschreiben der Kommunalaufsicht zur Dienstaufsichtsbeschwerde, die die Ja-Fraktion gegen ihn eingereicht hatte, vor. „Herrn Seibert kann in keinem der von Ihnen angeführten Punkte ein Fehlverhalten unterstellt werden“, lautet das Fazit der Aufsicht. Sie weist die Ja-Fraktion erneut ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunalaufsicht keine Fachaufsicht führe, sondern die Rechtsaufsicht über die Gemeinde habe. Das bedeute, es wird darauf geachtet, dass die Gemeindeverwaltung im Einklang mit geltendem Recht erfolgt. Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, dass Martin Ehrhard (Ja-Fraktion) nicht als Wahlhelfer für die Bundestagswahl verpflichtet worden sei, da bereits genügend Wahlhelfer verpflichtet waren, als er erschien, so die Aufsicht zum ersten Beschwerdepunkt. Auch müsse die Niederschrift über die Dezember-Sitzung nicht geändert werden, in der es heißt, dass beide Ja-Fraktionsmitglieder unentschuldigt fehlten. Beide hatten sich bei der beruflichen Mail-Adresse des Bürgermeisters abgemeldet. Der war in Urlaub und hatte keinen Zugriff auf die Mails. Damit habe zum Zeitpunkt keine Entschuldigung vorgelegen. Die Niederschrift sei also korrekt, die Beschwerde obsolet. Was die Übernahme der Kindergartenträgerschaft anbelange, sei die Sache einfach: die Ortsgemeinde komme damit einer Rechtspflicht nach, nachdem der bisherige Träger die Aufgabe der Trägerschaft beschlossen habe.

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