Rheinpfalz Im zweiten Anlauf zugestimmt

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Den einzigen Kosten verursachenden Beschluss im öffentlichen Sitzungsteil fasste der Ortsgemeinderat am Dienstagabend im katholischen Pfarrheim zur Betreuung der Homepage. Nach seiner ersten Beratung am 15. Dezember 2016 und einer Vertagung beauftragte er nun – bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung – damit die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land.

Die laufenden jährlichen Kosten für das CMS-System der Firma Chamaeleon, mit dem die Verbandsgemeindeverwaltung die Homepages verbandsgemeindeweit pflegt, betragen 271,32 Euro brutto pro Jahr für die Ortsgemeinde. Die Kostendeckung erfolgt aus Haushaltsmitteln, die der Rat für den gemeindlichen Kindergarten bereit gestellt hat. Die einmaligen Kosten für die Grundinstallation des CMS betragen 476 Euro brutto und werden von der Verbandsgemeinde übernommen. Mit der vom Rat vorgenommenen Beauftragung werden dem Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeindeverwaltung von der Kindergartenleitung oder dem Ortsbürgermeister, konkret in Kröppen vom Ortsbeigeordneten, Berichte zur Verfügung gestellt, die dort so aufgearbeitet werden, dass sie rechtskonform veröffentlicht werden können. Bislang war, so erläuterte es der die Sitzung leitende erste Ortsbeigeordnete Gerhard Büchler, der Kindergarten noch nicht im Internet präsent. Der Entscheidung des Rates lag zur Veranschaulichung der Entwurf des Internetauftritts des Gemeindekindergartens „Haus Sonnenblume“ Obersimten zugrunde. Einstimmig legte der Rat für dieses Jahr nach dem Landesmarktgesetz drei Marktsonntage fest. Am 2. Juli findet ein Flohmarkt anlässlich des „Blätzelfeschds“ und am 17. September anlässlich der Kerwe statt. Hinzu kommt ein dritter Sonntag für den „Tag der offenen Höfe“, dessen Termin noch durch die Verbandsgemeindeverwaltung festzulegen ist. Keine Einwendungen erhob der Rat dagegen, dass Büchler für den Bauherrn auf dem ersten Bauplatz linkerhand vom Kalkofen kommend in der Trulber Straße das Einverständnis dazu erteilt wurde, dass in Abweichung vom Bebauungsplan der Kniestock von der seitherigen Festschreibung von 50 Zentimetern auf 90 Zentimeter erhöht werden darf. Zum von ihm für die Ortsgemeinde unterschriebenen Bauantrag habe inzwischen der Bauherr nicht nur die Baugenehmigung erhalten, sondern inzwischen auch die Baugrube ausheben lassen. Erfreulich war für den Ortsbeigeordneten auch die Tatsache, dass inzwischen durch die Verbandsgemeindeverwaltung der Jahresabschluss 2011 für die Ortsgemeinde fertiggestellt werden konnte. Die drei Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses forderte Büchler auf, sich auf einen umgehenden gemeinsamen Termin zu verständigen, damit bei der Verwaltung die Rechnungsprüfung vorgenommen werden kann. |dan

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