Rheinpfalz Hundeklo anschaffen

Der Schmitshauser Gemeinderat will in naher Zukunft Hundetoiletten anschaffen. Am Mittwoch wurde Ortschef Markus Schieler ermächtigt, zwei Toiletten für die Vierbeiner auszusuchen und zu kaufen.

Der Punkt hätte eigentlich schnell abgehakt werden sollen. Schieler hatte im Vorfeld ein Modell ausgesucht und nun präsentiert. Die Ratsmitglieder hatten aber Einwände: Es gebe möglicherweise auch günstigere Varianten. Das von Schieler ausgesuchte Modell kostet knapp 300 Euro, dazu kommen 40 Euro für die Lieferung. Es handelt sich um ein Modell aus Stahlblech, so Schieler. Der erste Beigeordnete Berthold Staab schlug vor, das Thema bei der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung zu diskutieren. Wenn mehrere Dörfer eine gemeinsame Bestellung aufgeben würden, könnte man einen Rabatt aushandeln. Schieler verwies darauf, dass Winterbach die gleichen Hundetoiletten gekauft hatte, die er für Schmitshausen anschaffen wolle. Es handele sich um ein von der Verbandsgemeinde genehmigtes Modell. Auf Anraten des Beigeordneten Andreas Schinke übertrug der Rat einstimmig dem Bürgermeister die endgültige Entscheidung, verbunden mit der Auflage, andere Optionen zu prüfen. „Sonst diskutieren wir noch fünf Sitzungen lang über Hundetoiletten“, sagte Schinke. Einstimmig beschloss der Rat den Doppelhaushalt 2017/18. Größte Investition ist mit je 15.000 Euro pro Jahr die Sanierung der Friedhofsmauer. Laut Schieler steht die Mauer nicht unter Denkmalschutz. Schmitshausen besitze 15 Gebäude und Objekte, die vom Denkmalschutz betroffen sind, darunter das Haus Neulist in der Pirmasenser Straße und das Dorfgemeinschaftshaus. Für das Internationale Jugendferienlager in Schmitshausen nahm der Rat eine Spende der Pfalzwerke in Höhe von 500 Euro an. Ottmar Müller bemängelte, dass es in den Beschlussvorlagen der Verwaltung oft heiße, der Rat entscheide in umfangreicher Kenntnis der Sachlage und „nach Abwägung aller Gesichtspunkte“. Das sei für den Rat kaum möglich. „Das wir nicht alles wissen, ist ja klar“, betonte Müller. Für ihn verwendet die VG in den Beschlussvorlagen eine „Alibi-Formulierung“, um im Zweifelsfall der Haftungsfrage zu entgehen.

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