Rheinpfalz Gewässerbiotope statt naturnaher Fischteiche

Ausführlich befasste sich der Ludwigswinkler Ortsgemeinderat am Freitag mit der Umgestaltung einer Fischteichanlage in der Talaue zu einem Biotop. Von seinem ursprünglichen Wunsch, die Gewässer nach einer naturnahen Umgestaltung wieder mit Fischen zu besetzen, musste sich das Gremium verabschieden. Die Untere Naturschutzbehörde hat dagegen ihr Veto eingelegt.

Fischteiche würden nur noch für kommerzielle Zwecke genehmigt, erklärte Architekt Johannes Mehr. Bei einer Ortsbegehung im Juli hatte sich der Rat ein Bild vom jetzigen Zustand der Anlage verschafft und war von Mehr, der die ersten Pläne für die Umnutzung der seit Jahren nicht mehr zur Fischzucht genutzten Teiche bereits 2010 entworfen hatte, über die veränderten Rahmenbedingungen informiert worden. Als Alternative zu vier naturnahen Fischteichen sieht sein geänderter Entwurf nun zwei miteinander verbundene Gewässerbiotope vor, deren Zulauf über den daneben fließenden Bach erfolgen soll. In die Anlage, die als eine von acht Stationen des Ludwigswinkler Wasserlehrgartens gedacht ist, soll eine Sitzecke als Beobachtungspunkt integriert werden. Um die Ruhe und die Unversehrtheit des Geländes dort zu erhalten, will der Rat überlegen, wie die Massen an Barfußpfad-Besuchern – laut Mehr sind dies in der Tourismus-Saison an manchen Tagen über 400 Menschen – am Biotop-Bereich vorbeigeleitet werden können. Aus diesem Grund möchte der Planer auch die in einem der Teiche liegende Insel mit Bäumen, auf deren Erhalt er besonderen Wert legt, allenfalls außerhalb der Saison zugänglich machen. So bedauerlich es sei, dass die ursprüngliche Planung nicht umgesetzt werden dürfe, „ist aus landespflegerischer Sicht eine Biotop-Anlage nicht ganz unnötig“, sagte Mehr. Beispielsweise trage sie positiv zum Öko-Konto der Ortsgemeinde bei. Der geänderten Planung stimmte der Rat einhellig zu. Die Umgestaltung soll in den kommenden Monaten beginnen. Ebenfalls ohne Gegenstimme fiel der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Gaststätte am Saarbacherhammer“. Beantragt hat den Bebauungsplan der Eigentümer des Grundstücks zum Zweck der nachträglichen Legalisierung bereits bestehender baulicher Anlagen. Wie Ortsbürgermeister Sebald Liesenfeld informierte, will der Antragsteller außerdem auf dem an die Gaststätte angrenzenden Privatgelände, das derzeit noch als Campingplatz genutzt wird, neun Ferienhäuser errichten. Liesenfeld sagte, durch den Aufstellungsbeschluss seien noch keine Fakten geschaffen. Erst danach erfolge die Beteiligung der Öffentlichkeit. Des Weiteren betreffe der Beschluss „nur den ersten von insgesamt drei Plänen am Saarbacherhammer“, antwortete er auf Dieter Buchmanns Hinweis, dass „schon vor Jahren daran gedacht war“, wegen weiterer bebauter Grundstücke zwischen Saarbacherhammer und Ortseingang das gesamte entsprechende Gebiet zu überplanen. Auf die Information des Ortschefs, dass die Sanierung der L 478 und L 487 vermutlich nicht in den rheinland-pfälzischen Investitionsplan 2014 bis 2018 aufgenommen wird, wie es eine Resolution der Ortsgemeinden Fischbach und Ludwigswinkel sowie der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland fordert, reagierten die Ludwigswinkler Räte wie ihre Kollegen aus dem Nachbarort mit Unverständnis (die RHEINPFALZ berichtete). In Fischbach habe es geheißen, die Argumentation der Landesregierung sei „ein Witz“, zitierte Liesenfeld seinen Amtskollegen Michael R. Schreiber und fügte an: „Aber das ist kein Witz. Die meinen das ernst.“ (brl)

x