Rheinpfalz Geld für TTC Hettenhausen und Zeltlager

Ein Trainingslager des TTC Hettenhausen und das internationale Zeltlager in Schmitshausen sind die ersten Projekte, die in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben nach der neuen Förderrichtlinie für Jugendarbeit einen Zuschuss erhalten. Drei Anträge waren bis zum verlängerten Antragsschluss im April eingegangen. Der Antrag des Karnevalvereins aus Herschberg wurde abgelehnt, da er nicht den neuen Förderrichtlinien entsprach.

Wie mehrfach berichtet, hat der Verbandsgemeinderat nach heftigen Diskussionen beschlossen, dass ab diesem Jahr jährlich 5000 Euro für die Förderung von Jugendprojekten in der Verbandsgemeinde eingestellt werden. Der Verbandsgemeinderat wollte weg vom Gießkannenprinzip der Jugendförderung in der früheren Verbandsgemeinde Wallhalben, wo pro Kind im Verein jährlich ein fester Zuschussbetrag gewährt wurde. Problem des damaligen Systems: eine Kontrolle, ob die Angaben seitens der Vereine korrekt waren und ob sie nur Momentaufnahmen darstellten, war nicht möglich und erfolgte auch nicht. Deshalb hatte man sich in der neuen Richtlinie darauf verständigt, dass besondere Projekte gefördert werden, keine allgemeine Jugendarbeit. Das Projekt muss kontrollierbar sein. Letzteres funktioniert, aber es zeigte sich bei der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am Mittwoch, dass die Definition besonderes Projekt schwierig sein kann. Unstrittig war der Antrag der Ortsgemeinde Schmitshausen, die das internationale Zeltlager mit Jugendlichen aus vier Nationen ausgerichtet hatte. Ein Projekt, das vor Jahren mit Unterstützung von EU-Fördergeldern ins Leben gerufen worden war. Auch wenn nur zwei Jugendliche aus Schmitshausen teilnahmen, war sich der Ausschuss einig und folgte der Auffassung der Verwaltung, dass dies ein förderwürdiges Projekt ist. 1450 Euro Zuschuss gewährte der Ausschuss (zehn Prozent der Fördersumme). Kritisch sah die Verwaltung den Antrag des TTC Hettenhausen, der mit seinen Jugendlichen ein Trainingslager in der Tischtennishochburg Grenzau abgehalten hatte. Werde gefördert, bestehe die Gefahr, dass jeder Verein komme und ein Trainingslager bezuschusst haben wolle, formulierte Werner Scheerer von der Verbandsgemeindeverwaltung die Bedenken. Das sah der Ausschuss nicht so. Das sei schon ein besonderes Projekt, weil es die Zusammengehörigkeit der Jugendlichen gestärkt habe, sie zudem Kontakt zu Bundesligaspielern bekommen hätten, damit sei es ein besonderes Erlebnis. Der Ausschuss beschloss, dieses Projekt mit 280 Euro, 35 Euro pro teilnehmendem Kind, zu fördern. Diskussionen löste der Antrag des Karnevalvereins „Herschberger Narren“ aus. Diese hatten darauf verwiesen, dass sie 84 Kinder, davon 90 Prozent aus der Verbandsgemeinde, intensiv betreuen, ein wichtiger Kulturträger in der Verbandsgemeinde seien. Sie hatten einen Zuschuss beantragt, weil sie jährlich etwa 5000 Euro für die Ausstattung der verschiedenen Garden aufwenden müssen. Dieses Projekt zu fördern, hatte die Verbandsgemeinde empfohlen, weil der Verein mit seinem Angebot ein Alleinstellungsmerkmal in der Verbandsgemeinde habe und an sich schon ein besonderes Projekt sei, sagte Verbandsbürgermeister Thomas Peifer. Dieser Argumentation folgte im Ausschuss nur Anke Bohl. Der Aufwand, der jährlich betrieben werden müsse, sei enorm, sagte sie. Dieser Antrag entspreche nicht den neuen Richtlinien, konstatierte Horst Höh. Werde das gefördert, werde, wie in den früheren Jahren gefördert, dass einfach übers Jahr Jugendarbeit gemacht wird. Genau das habe man vermeiden wollen. Dann könne jeder Verein Fördergelder beanspruchen. Der Karnevalsverein an sich sei kein besonderes Projekt nach der Richtlinie. Folge man der Argumentation der Verwaltung, müsse das auch für den AC Thaleischweiler gelten, den einzigen Ringerverein in der Verbandsgemeinde, sah es Ricarda Holub wie Höh. Auch dieser Verein habe jährlich hohe Kosten, zum Beispiel um die Trainingshalle zu heizen. Die vielen Nachwuchsringer bräuchten Trikots und Schuhe. Der Antrag der Herschberger Narren sei schlicht und ergreifend falsch gestellt, urteilte Wilfried Stein. Sie hätten, falls vorhanden, den Antrag auf ein konkretes Projekt abstellen können. Das gebe es sicher, sagte Bohl. War aber im Antrag nicht benannt. Deshalb stimmte der Ausschuss gegen die Förderung. Bis zum 30. November können die Anträge für die nächste Förderperiode gestellt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird den Vereinen die Förderrichtlinie zukommen lassen, um mögliche Antragsfehler zu vermeiden.

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