Rheinpfalz Fusion war verfassungsgemäß

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Koblenz/Wallhalben (gana). Die Fusion der beiden südwestpfälzischen Verbandsgemeinden Wallhalben und Thaleischweiler-Fröschen war verfassungskonform. Darüber hat gestern der Koblenzer Verfassungsgerichtshof informiert.

Wie berichtet, hatten sich die Koblenzer Richter Ende Oktober mit der Frage beschäftigt, welche Rolle dem Bürgerwillen bei der Kommunal- und Verwaltungsreform des Landes zukommt. Parallel zu Wallhalben wurde vergangene Woche der Normenkontrollantrag der Mosel-Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf verhandelt, die sich gegen den Zusammenschluss mit Traben-Trabach gewehrt hatte. Auch in diesem Fall sieht der Verfassungsgerichtshof die Fusion als verfassungsgemäß. Die Kommunal- und Verwaltungsreform beruht auf zwei Landesgesetzen: dem sogenannten Grundsätze-Gesetz und den jeweils konkreten Fusionsgesetzen. Wallhalben, wie auch Kröv-Bausendorf, sah in seinem Fall die kommunale Selbstverwaltungsgarantie verletzt. Dem widersprach der Verfassungsgerichtshof: Die obersten Richter des Landes haben nach wie vor keine verfassungsrechtlichen Bedenken, was das Grundsätze-Gesetz mit seinem Leitbild und seinen Leitlinien angeht. Die Fusionsgesetze betreffend Wallhalben und Kröv-Bausendorf verletzten die beiden Verbandsgemeinden nicht in ihrer in der Landesverfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Auch die von den beiden Kommunen – in unterschiedlichem Maße – gerügten Abwägungsfehler lägen nicht vor. Entgegen der Ansicht Wallhalbens stehe die beschlossene und am 1. Juli 2014 vollzogene Fusion mit Thaleischweiler-Fröschen auch nicht im Widerspruch zu den Richtlinien im Grundsätze-Gesetz. Mit Blick auf die „unterdurchschnittliche Steuerkraft, ihre bedenkliche demografische Entwicklung sowie die erhebliche Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl“ sei der Gesetzgeber zu Recht davon ausgegangen, dass der VG Wallhalben keine „dauerhafte Leistungsfähigkeit“ attestiert werden könne. Hier unterscheide sich das Verfahren maßgeblich von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Fall von Maikammer. Die südpfälzische VG hatte sich, wie berichtet, erfolgreich gegen die Fusion mit Edenkoben gewehrt. Verfassungsrechtlich ist es dem Urteil aus Koblenz zufolge auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber mit seinem Fusionsgesetz eine Entscheidung getroffen hat, die dem Bürgerwille in Wallhalben widerspreche. Wie berichtet, hatten sich über 90 Prozent in einer Bürgerbefragung gegen die Fusion ausgesprochen. Ähnlich verhielt es sich auch in Kröv-Bausendorf. Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat die aktuellen Entscheidungen begrüßt: „Die Urteile zeigen, dass die Basis der Fusionsentscheidungen rechtlich einwandfrei und die Kommunal- und Verwaltungsreform auf gutem Weg ist.“ Die Gerichtsentscheidungen schafften vor Ort Klarheit über die weitere Entwicklung der Verbandsgemeinden, sagte Lewentz. Es sind noch mehrere Verfahren im Zusammenhang mit der Kommunal- und Verwaltungsreform beim Verfassungsgerichtshof anhängig, darunter befindet sich das der VG Enkenbach-Alsenborn (Kreis Kaiserslautern), die sich gegen die Eingliederung von Hochspeyer wehrt.

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