Rheinpfalz Friedensaktivist abgeblitzt

KAISERSLAUTERN/LEIPZIG. Das Interesse an der Verhandlung ist groß. Radios und Fernsehsender haben ihre Teams geschickt, regionale und überregionale Zeitungsjournalisten sind erschienen. Der Gerichtssaal ist gut gefüllt. Rund 50 Zuhörer verfolgen das Geschehen. Sie stammen offenbar überwiegend aus der Friedensaktivisten-Szene. Nur so ist zu erklären, dass sie nach einer persönlichen Stellungnahme Jungs kräftig applaudieren. Das wiederum veranlasst den Vorsitzenden Richter des Ersten Senats, Uwe-Dietmar Berlit, daran zu erinnern, dass man sich in einem Gerichtssaal befinde und nicht auf einer politischen Veranstaltung. Drei Seiten umfasst die Stellungnahme, die Jung verliest. Mehrfach muss er zwischendurch einen Schluck trinken. Der pensionierte Lehrer erzählt aus seiner Kindheit, die geprägt war von den Angriffen der Alliierten und dem Tod seines Vaters, der im Zweiten Weltkrieg fiel. Er warnt, dass von der US-Airbase in Ramstein Gefahren für die Anwohner ausgingen. Eine besondere Bedeutung misst er einer Relaisstation zu, die für die US-Streitkräfte unabdingbar sei, um ihre Drohnen zu steuern. Seine Rede schließt er mit einem emotionalen Appell an das Gericht, einen Beitrag zu leisten, um einen Dritten Weltkrieg zu verhindern. Die Richter beurteilen die Rechtslage allerdings gänzlich anders als Jung und seine beiden Anwälte, Peter Becker und Otto Jäckel. Der Senat sieht nicht, dass Jung durch völkerrechtswidrigen Drohneneinsätze in seinen Rechten verletzt wird. Das wäre ihrer Meinung nach aber die Voraussetzung dafür gewesen, dass er überhaupt klagen dürfte. Die Leipziger Richter folgen damit der Vorinstanz in ihrer Entscheidung. Die Frage der Klagebefugnis ist der Kern dieses Rechtsstreits. Die durch das Verteidigungsministerium vertretene Bundesrepublik vertritt die Auffassung, dass nur andere Staaten klagebefugt seien. Das leiten die Behördenvertreter aus dem Völkerrecht ab. Im Prozess allerdings sprechen überwiegend Jungs Anwälte. Der Vorsitzende Richter Uwe-Dietmar Berlit hält die Zügel aber fest in der Hand. Mehrfach ermahnt er Rechtsanwalt Becker dazu, auf den Punkt zu kommen und nicht abzuschweifen. Die Vertreter der beklagten Bundesrepublik wiederum erinnert er freundlich und bestimmt daran, dass sie „ruhig zuhören dürfen“, wenn der Kläger etwas ausführe. Die Argumentation des Verteidigungsministeriums bezeichnet Berlit zwischenzeitlich als „holzschnittartig“. Das wiederum veranlasst diese Seite, ihre Auffassung noch einmal ausführlicher darzustellen. Der Richter lässt durchblicken, dass die politischen Hintergründe des Drohnenkriegs nicht den Schwerpunkt der Verhandlung bilden. Rechtsanwalt Becker weist darauf hin, dass es in Italien einen Militärstützpunkt gibt, den die USA zum Start von Drohnen nutzen. Die Regierung des südeuropäischen Staates allerdings habe, im Gegensatz zur Bundesrepublik, eine Kontrolle dieser Einsätze gegenüber den US-Streitkräften durchgesetzt. Becker und Jäckel beantragen daher, das frühere Urteil aus Münster aufzuheben. Die Bundesregierung solle künftig die Drohneneinsätze kontrollieren. Falls die USA das nicht zuließen, müsse ihnen die Nutzung der Airbase in Ramstein untersagt werden. Nach mehr als zwei Stunden Schlagabtausch zieht sich der Senat zur Beratung – und wahrscheinlich auch zum Mittagessen – zurück. Um 15 Uhr wird schließlich die Entscheidung verkündet. Jung ist die Verärgerung über den Richterspruch anzumerken. Eine erste Stellungnahme überlässt er seinen Anwälten. Die wollen das schriftliche Urteil abwarten. Sie kündigen aber an, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu prüfen. Jung sagt dann, dass er damit rechnen musste, in Leipzig zu verlieren. Schön finde er das natürlich nicht. Kommentar

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