Rheinpfalz Falsche Bereifung kann teuer werden
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie etwa Schnee, Schneematsch oder Eisglätte ohne Winterreifen unterwegs ist, muss in Deutschland mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Behinderung im Straßenverkehr drohen 80 Euro und ein Punkt.
Bei einem Unfall aufgrund falscher Bereifung kann dies bei grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Außerdem droht dem Autofahrer, der mit Sommerreifen unterwegs ist, bei der Regulierung eines Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite eine Mithaftung. Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich vorab über die Winterreifenpflicht in dem jeweiligen Land informieren, da diese in Europa nicht einheitlich geregelt ist. In vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Die Regel, wonach etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Kroatien und Italien schreiben für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In Deutschland fordert der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern bei der Bereifung. Der ADAC empfiehlt, aus Sicherheitsgründen Winterreifen bereits ab einer Profiltiefe von vier Millimetern auszutauschen. |msw/adac DOPPELTERZEILENUMBRUCH