Rheinpfalz Falkner und Gemeinde einig

Mit einem Vergleich wurde am Mittwoch der Streit über den Verkauf von Kombitickets im Biosphärenhaus beigelegt. Dies bestätigte das Landgericht Zweibrücken auf Anfrage. Der Falkner beim Biosphärenhaus hatte sich wie berichtet gegen den Verkauf von neuen Tickets ohne Berücksichtigung der Falknerei durch die Gemeinde gewehrt.

Gegen die Kombitickets des Biosphärenhauses ohne Falknerei hatte der Falkner eine einstweilige Verfügung beantragt. Mit Beginn der Falknerei im April 2014 war es vertraglich so vereinbart, dass die Gemeinde im Biosphärenhaus Kombitickets für Ausstellung, Wipfelpfad und Falknerei verkaufte. Dem Falkner war der Ticketverkauf in Eigenregie untersagt. Durch die Einführung von Kombitickets ohne Falknerei, zwei davon gibt es schon länger, zwei neue wurden zur Saison 2015 eingeführt, sah sich der Falkner Torsten LeLeux nun benachteiligt und wollte erreichen, dass die Gemeinde den Verkauf der Tickets ohne Falknerei unterlässt. Die Gemeinde als Betreiberin des Biosphärenhauses wollte sich indes ihre Kooperationspartner nicht vorschreiben lassen. Der Falkner hatte dann gefordert, dass die Gemeinde ihm einen Mindestumsatz von 100.000 Euro pro Jahr garantieren solle. Dazu sah sich diese nicht in der Lage. Letztendlich leitete der Falkner rechtliche Schritte ein, mit dem Ziel, den Verkauf der Kombitickets zu stoppen. Bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht Zweibrücken konnten sich beide Parteien nach dem Abrücken des Falkners von seinem Antrag auf die einstweilige Verfügung einigen. Das Biosphärenhaus darf weiterhin die neuen Kombitickets verkaufen, wird auch wie bisher das Kombiticket Ausstellung, Wipfelpfad und Falknerei anbieten und zusätzlich als neue Option ein Einzelticket für die Falknerei. Dies sei auch eine Orientierung am Besucherverhalten, so Bürgermeister Michael Schreiber, da des Öfteren schon Einzeltickets nachgefragt wurden. Zum Verkauf der Kombitickets ohne Falknerei sah sich der Ortschef in der Ansicht bestätigt, dass sich die Gemeinde vertragskonform verhalten habe: „Das hat uns als Gemeinderat erleichtert, aber auch in unseren Entscheidungen bestätigt.“ Es stehe dem Falkner nun frei nach den Öffnungszeiten des Biosphärenhauses ab 17 Uhr selbst Tickets zu verkaufen, etwa für Sonderveranstaltungen. Dies sei auch eine Lösung des Problems, dass das Biosphärenhaus seine Saison schon am 1. März beginne, die Falknerei aber erst ab 1. April. Dies habe bei Besuchern in diesem Zwischenzeitraum oder auch bei Ausfall der Flugshow beim Erwerb des Kombitickets immer wieder zu Irritationen geführt. „Erfreulich ist, dass ich die unternehmerische Freiheit erhalte, mich neben dem Kombiticket selbst zu vermarkten“, so der Falkner. Allerdings verliere er damit auch die Sicherheit der Einnahmen durch das bisher obligatorische Kombiticket. Ob die Einnahmen reichen werden, um die Falknerei zu halten, müsse sich zeigen. (wü)

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