Rheinpfalz Einen Euro für das Kita-Gelände

Der Kindergarten in Hermersberg muss erweitert werden. Um an das bestehende Gebäude anbauen zu können, braucht die Ortsgemeinde, die die Baukosten übernimmt, Gelände vom Träger des Kindergartens, der katholischen Kirchengemeinde. Dafür soll die Gemeinde ein Nutzungsrecht für die Fläche erhalten, auf der der Kindergarten steht. Am Mittwoch stimmte der Gemeinderat dem vorliegenden Vertragsentwurf zu. Die Gemeinde zahlt einen Euro, Träger bleibt die Kirchengemeinde.

Anfang August muss nun die Pfarrgemeinde dem Vertrag noch zustimmen. Deren Ja vorausgesetzt, „können wir mit dem Vertrag zum Notar gehen“, sagte Bürgermeister Erich Sommer (CDU). Bereits Anfang des Jahres hatte dem vorherigen Rat ein Vertragsentwurf vorgelegen. Der wurde noch einmal überarbeitet. „Ich denke, wir haben jetzt einen Kompromiss gefunden, mit dem beide Seiten leben können“, sagte Sommer, der den neuen Rat auf den aktuellen Stand brachte. Das sahen auch die Fraktionen so. Fraktionssprecher Steffen Schnöder (CDU) unterstrich, es sei wichtig, dass der gut funktionierende Kindergarten am bisherigen Standort verbleiben kann, der zentral im Ort liegt. Hätte es keine Einigung gegeben, war auf Gemeindeseite alternativ ein Kindergartenneubau in Sportplatznähe diskutiert worden. Der Standort ist auch für die SPD-Fraktion ein wichtiger Punkt. Da es gelungen sei, bei der Kostenseite einen gangbaren Kompromiss zu finden, so Fraktionssprecher Jochen Werle. Er machte aber auch deutlich, dass bei der Kostenverteilung das Ende der Fahnenstange erreicht sei. Weitere Umwälzungen von Kosten auf die Gemeinde, die der Träger von Rechts wegen zu übernehmen habe, werde man nicht akzeptieren. Die Gemeinde trage beispielsweise bereits den Personalkostenanteil für die vierte Gruppe. Aber das stünde aktuell ja auch nicht zur Diskussion. Bürgermeister Sommer bestätigte, dass bei der Verteilung der Kosten aus Sicht der Kommune auch nach seinem Dafürhalten das Limit erreicht sei, wenn der Träger die Entscheidungshoheit, zum Beispiel beim Personal, behalten wolle. Sollte die katholische Kirchengemeinde in Zukunft weitere Kosten übertragen wollen, werde das Mitspracherecht zum Thema. Bisher ist die Ortsgemeinde bei Personalentscheidungen außen vor. Man kaufe sich ja auch keinen Porsche, um damit den Nachbarn fahren zu lassen, sagte Sommer. Im vorliegenden Vertragsentwurf ist die Bildung eines gemeinsamen Kindergartenausschusses vorgesehen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Würde die Ortsgemeinde vorher aussteigen, weil sie andere Pläne mit dem Gebäude habe, müsste der Kirche der reguläre Wert nachvergütet werden. Gebäude und Grundstück würden dann Eigentum der Gemeinde. Das sei kein Problem, weil die Gemeinde ohnehin keine anderen Pläne habe und einen Kindergarten brauche. Sollte während der Vertragslaufzeit die katholische Kirchengemeinde aus finanziellen Gründen als Kindergartenträger aussteigen wollen, ist eine Kündigungsfrist und Übergangszeit vereinbart. „Wir hätten 15 Monate Zeit, um den Übergang zu regeln“, erläuterte Sommer. Der Trägerübergang in Schmalenberg – dort hatte die protestantische Kirchengemeinde die Kindergartenträgerschaft an die politische Gemeinde abgegeben – habe gezeigt, dass dies ein längerer Prozess sei.

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