Rheinpfalz Die Existenz steht auf dem Spiel

Placeholder-Image

Wenn es nicht gelingt, die Finanzen des Zweibrücker Landgestüts zu ordnen, steht seine Existenz auf dem Spiel. Nach der Kritik des Landesrechnungshofs, wonach das Gestüt gleichsam ein Fass ohne Boden sei, wächst der Druck, gravierende Entscheidungen zu treffen. Die Landesregierung drängt darauf, dass die Pferdezüchter mit ins finanzielle Risiko gehen.

Das Landwirtschaftsministerium teilte auf Anfrage mit: „Für eine langfristig tragfähige Lösung wird entscheidend sein, dass insbesondere alle Interessenten und Nutznießer des Landgestüts sich in den Betrieb und die Finanzierung einbringen.“ Sprich: Das Land will, dass sich Pferdezuchtverbände, Reit- und Fahrverein und Rennverein stärker als bisher an der Finanzierung des Gestüts beteiligen. Die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen hatten dem Land vorgeworfen, für die finanzielle Misere des Gestüts verantwortlich zu sein, weil die Landesregierung das Gestüt habe loswerden wollen. Auf die Frage, ob bei der Übergabe des Gestüts vom Land an die Stadt Fehler gemacht wurden, antwortete die Sprecherin des Ministeriums, die Neukonzeption sei mit der Stadt und „insbesondere den Pferdezuchtverbänden abgestimmt“ worden. Das Land habe das Areal samt Gebäuden unentgeltlich auf die Stiftung übertragen. Zudem habe das Land 800.000 Euro für Investitionen bereitgestellt. Und es habe darüber hinaus noch einmal 1,5 Millionen für die Kosten der Umstrukturierung in den ersten zehn Jahren gewährt. Die Sprecherin des Ministeriums, schreibt: „Durch diese Maßnahmen wurden die Hauptinteressenten an einem Erhalt des Landgestüts in die Lage versetzt, eine geeignete Neukonzeption zu entwickeln.“ Ein solches Konzept wurde zwar entwickelt, aber finanziell sah das im Prinzip so aus, dass die Stadt seither jährlich 400.000 Euro, die sie von der Sparkasse aus deren Gewinn erhält, in das Landgestüt steckt. Laut Peter Feigel, Referatsleiter beim Landesrechnungshof, hat die Aufsichtsdirektion Trier dieser Gestüts-Finanzierung einen Riegel vorgeschoben, weil sie der Auffassung ist, dass Zweibrücken den Sparkassen-Gewinn zur Entlastung des städtischen Haushalts verwenden muss. Laut Rechnungshof besteht ein Investitionsstau von mindestens 500.000 Euro. Der Rechnungshof fragt, wie die Stadt das Gestüt künftig stemmen will. Er schreibt: „Nach dem Wegfall der Landeszuwendungen und ohne die städtischen Spenden aus der Sparkassen-Ausschüttung erscheinen weitere Investitionen nicht finanzierbar.“ Weil kein Geld mehr in der Kasse ist. Feigel sieht die Sache so: „Die Stadt muss über den Fortbestand des Gestüts entscheiden. Sie muss aufgrund eines exakteren Zahlenwerks prüfen, ob sie sich das Gestüt noch leisten kann.“ Der Rechnungshof hält schon die Stiftungsgründung für „nicht zulässig“. Rechtliche und wirtschaftliche Gründe sprächen gegen ein weiteres finanzielles Engagement in der bisherigen Form. Er kritisiert auch, dass dem Reit- und Fahrverein für die Reithalle ein „überhöhter Kaufpreis“ von 305.000 Euro gezahlt wurde, eine „verdeckte Vereinsförderung“. Derartiges habe „zu unterbleiben“. Außerdem bemängelt er, dass die Stiftung Landgestüt der Landgestüt GmbH das Gelände für eine zu geringe Pacht überlasse. Das verstoße gegen die Beihilfe-Regeln der EU. Der Abgeordnete Fritz Presl (SPD) zieht aus der Kritik den Schluss: „Die Stadt kann das Gestüt nicht allein stemmen. Man muss die Züchter jetzt fragen, was sie finanziell beisteuern können.“ (oy)

Mehr zum Thema
x